Europa
Gutachten zum Haftungsrecht für Emittenten im Kontext des European Crowdfunding Service Provider Regimers
Der Bundesverband Crowdfunding e.V. hat ein Rechtsgutachten von der Kanzlei GSK Stockmann erstellen lassen, um zu klären, ob Emittenten, die außerhalb von Deutschland ihren Sitz haben, und über eine im Ausland lizensierte Plattformen, die innerhalb des European Crowdfunding Service Provider Regimes Wertpapiere oder Kredite vermittelt, und die sich an Anleger:innen in Deutschland wenden, dem deutschen Haftungsrecht nach dem SchwarmfinanzierungsbegleitG unterliegen. (mehr …)