Der Bundesverband Crowdfunding wurde vom Bundesfinanzministerium gebeten, den Referentenentwurf zur Umsetzung der EU Wertpapierprospektverordnung zu kommentieren.
(Update: Mittlerweile ist der Kabinettsentwurf veröffentlicht worden)
Die Stellungnahme hat der Verband heute an das Bundesfinanzministerium gesendet.
In ihr heißt es:
Die EU-Prospektverordnung böte Deutschland die Möglichkeit, prospektfreie Emissionen von Wertpapieren bis zu einem Schwellenwert von 8 Mio. Euro zuzulassen. Nach dem Referentenentwurf soll von dieser Möglichkeit aber kein Gebrauch gemacht werden, sondern lediglich eine bereits bestehende, gegenständlich eng beschränkte – nämlich nur auf CRR- Kreditinstitute und Emittenten von Aktien, die bereits zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind, Anwendung findende – Prospektbefreiung bis zu einer Schwelle von 5 Mio. Euro beibehalten werden. Darüber hinaus plant Deutschland nur, die zwingende europäische Mindestvorgabe einer Anhebung der Prospektschwelle für Wertpapiere auf 1 Mio. Euro umzusetzen und in diesem Bereich verhältnismäßige Transparenzanforderungen zu regeln.