1. Themenfeld:
Schwarmfinanzierung (Crowdfunding) allgemein
Die deutsche Crowdfunding-Branche wächst aktuell jedes Quartal zwar im zweistelligen Bereich, nimmt jedoch im europäischen Maßstab nur eine eher untergeordnete Rolle ein, insbesondere im Vergleich zu Großbritannien. Hinzu kommt, dass mit der im August 2017 abgeschlossenen und umgesetzten Evaluation der Schwarmfinanzierungsausnahme neue, wenn auch zunächst kleinere Hürden errichtet wurden. Bereits in 2018 soll jedoch eine weitere Evaluierungsrunde erfolgen.
1.1: Was wird Ihre Partei tun, um Crowdfunding in Deutschland sowie in Europa wettbewerbsfähig zu halten bzw. die Wettbewerbsfähigkeit dieser neuartigen Finanzierungsform auf nationaler Ebene weiter zu verbessern?
CDU/CSU:
Im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie wurde festgestellt, dass der Bericht über die Evaluierung des Kleinanlegerschutzgesetzes vom 3. Juli 2015 einige Fragestellungen noch nicht abschließend beurteilen konnte. Daher wurde eine erneute Evaluierung bis Anfang 2019 vereinbart. Aus dieser Analyse sollten dann die notwendigen Schlüsse gezogen werden. Vorfestlegungen würden dem Sinn und dem Zweck dieser Evaluierung zuwiderlaufen.
SPD:
Der Bundestag hat im April 2015 mit den Stimmen der SPD das Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen. Das Gesetz schafft wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für das Crowdinvesting (Schwarmfinanzierung) in Deutschland. Damit profitieren von dem Gesetz nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch die Gründerinnen und Gründer.
Anfang nächsten Jahres werden wir prüfen, inwieweit es Anlass gibt, die aufgrund des Gesetzes geltenden Regelungen zu überarbeiten.
Darüber hinaus hat sich die SPD-Bundestagsfraktion in der dieser in der Projektgruppe „#Neue Erfolge – Vorsprung durch Innovation“ Vorschläge erarbeitet, wie junge Unternehmen mit neuen Ideen gefördert werden können. Auf Grundlage der Arbeit der Projektgruppe hat sich die Fraktion dafür ausgesprochen, für die Realisierung größerer Vorhaben die Finanzierungsinstrumente der Gründungs- und Innovationsförderung enger mit dem Crowdfunding zu verzahnen. Um Gründer besser auf die Nutzung von Crowdfunding vorzubereiten, sollte eine Crowdfunding-Kampagne ins Leben gerufen werden.
BÜNDNIS’90/GRÜNE:
Die Ausnahmen von der Prospektpflicht sollten nicht auf Nachrang- und partiarische Darlehen begrenzt sein, sondern auch auf andere Anlageformen ausgeweitet werden. Gleichzeitig sollte zur Sicherstellung einer einheitlichen Aufsicht im Bereich der Wertpapiere die BaFin die Aufsicht über die Plattformen übernehmen und die Anforderungen an die Plattformen sollten sich an denen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen orientieren.
DIE LINKE:
DIE LINKE plant keine über das notwendige Maß hinausgehende Wettbewerbs- oder Standortförderung für Crowdfunding im Besonderen. Im Vermögensanlagengesetz profitiert der Bereich des Crowdfunding bereits von weit reichenden Befreiungsvorschriften, wodurch Crowdfunding gegenwärtig weniger reguliert wird als andere Bereiche. Schwarmfinanzierungen über Internet-Plattformen– z.B. zur Finanzierung junger Wachstumsunternehmen – werden damit bereits hinreichend erleichtert. Gleichzeitig bleibt Crowdinvesting über Plattformen in junge Unternehmen, die oft keine Leistungsbilanz und keine Sicherheit vorzuweisen haben, riskant. Die AnlegerInnen risikieren einen Totalverlust, worüber es transparenter und deutlicher Aufklärung bedarf. Weitere Erleichterungen oder Flexibilisierungen in punkto Obergrenzen sehen wir kritisch und regen bei der erneuten Evaluierung eine entsprechende Ausweitung des Prüfauftrages auf sämtliche Befreiungsvorschriften unter Aspekten des Anlegerschutzes an. Im Übrigen setzen wir zur Förderung von Start-ups und KMU auf eine zielgerichtete Innovationsförderung, die Beratungsleistung erbringt, soziale und ökologische Ziele nicht vernachlässigt und sich am Gemeinwohlinteresse orientiert. U.a. wollen wir erreichen, dass KMU besser von der Innovationsförderung des Bundes profitieren.
FDP:
Wir Freie Demokraten sprechen uns in unserem Wahlprogramm für vereinfachte Regelungen für das Crowdfunding aus, z.B. bei der Prospektpflicht und Selbstauskunft, ohne den Investorenschutz zu vernachlässigen. Darüberhinaus wollen wir die Wettbewerbsnachteile, die es erkennbar für das Crowdfunding im Vergleich zu anderen europäischen Ländern gibt, schrittweise abbauen, und auch den Zugang zu Förderprogrammen für Privat- und Kleinanleger öffnen.
1.2: Sieht Ihre Partei realistische Möglichkeiten in der Co-Finanzierung staatlicher Förderprogramme für innovative Unternehmen sowie Projekte und Crowdfunding? Falls ja, welche?
CDU/CSU:
Wir haben in den vergangenen Jahren die Rahmenbedingungen für junge und innovative Unternehmen immer weiter verbessert – vor allem mit Wagniskapital in der Gründungs- und Wachstumsphase. CDU und CSU werden die Bedingungen für Wagniskapital weiter verbessern. Den Zugang für Start-ups zu Wagniskapital wollen wir auch über steuerliche Förderung erleichtern: Wer sich an Start-ups beteiligt, soll das bei der Steuer berücksichtigen können. Wir werden die Rahmenbedingungen für Gründer auch durch die steuerliche Forschungsförderung, ein Fachkräfte-Zuwanderungsgesetz sowie weniger Bürokratie verbessern. Zudem werden wir die Einführung einer zentralen Anlaufstelle (one-stop-shop) speziell für diese Unternehmen prüfen.
SPD:
Es wäre denkbar, das Programm „Invest-Zuschuss für Wagniskapital“ so auszugestalten, dass auch Finanzierungen über Crowdfunding davon profitieren würden. Start-ups scheitern häufig bereits in der Anfangsphase, weil ihnen das nötige Wagniskapital fehlt. Genau hier setzt das Förderprogramm INVEST an: Mit dem Erwerbszuschuss erhalten Business Angels 20 Prozent ihrer Investition steuerfrei erstattet, wenn sie sich mit mindestens 10.000 Euro Wagniskapital an Start-ups beteiligen. Außerdem können mit dem Exitzuschuss auch Steuern auf Gewinne aus den Investments erstattet werden. Eine Änderung der Bedingungen für das Invest-Programm steht aktuell allerdings nicht auf der Agenda, zumal das Programm erst 2017 ausgebaut wurde.
BÜNDNIS’90/GRÜNE:
Ja, wir wollen neue Finanzierungsformen wie Crowdfunding stärken und diese mit den Förderbanken vernetzen. Als Vorbild dient das Programm „MikroCrowd“ des Landes Baden-Württemberg. Ist das Funding erfolgreich und erreicht mindestens 50 Prozent des Finanzierungsbedarfs, gewährt die L-Bank ergänzend ein Darlehen in Höhe von bis zu 50 Prozent, aber maximal 10 000 Euro.
DIE LINKE:
Nein, derartige Möglichkeiten sehen wir nicht. Dies wäre eine andere Form von Öffentlich-privater-Partnerschaft und es stellt sich die Frage nach der Kosten-Nutzen-Relation gerade für den staatlich-öffentlichen Akteur. Angesichts niedriger Zinsen kann er seine Förderung sehr günstig kreditfinanzieren, wohingegen private Kapitalgeber eine höhere Rendite erwarten dürften, damit sich ihr Investment lohnt.
FDP:
Siehe Antwort 1.2.
1.3: Ob und wie plant Ihre Partei den dringend notwendigen, flächendeckenden Breitbandausbau (1 GB), der auch für die Crowdfunding-Branche wichtig ist, schneller als bisher zu bewerkstelligen?
CDU/CSU:
Flächendeckender Zugang zu schnellstmöglichem Transport von Daten durch modernste und sichere technische Infrastruktur ist die entscheidende Voraussetzung für Erfolg im Zeitalter der Digitalisierung. Bis 2018 wird in Deutschland die Breitbandversorgung flächendeckend ausgebaut. Jetzt gehen wir weiter: Wir schaffen die „Gigabit-Gesellschaft“. Deutschland soll das Land sein, in dem Daten in Echtzeit überall und für alle verfügbar sind. In Stadt und Land, in Ost und West. Für alle absehbaren Anwendungen: Für das Internet der Dinge, im Verkehrsbereich, in der Medizin, in der Kommunikation. Hierzu werden wir den flächendeckenden Ausbau von modernsten Glasfasernetzen vorantreiben und bis 2025 realisieren.
Deutschland und Europa müssen Leitmarkt für den neuen 5G-Mobilfunk werden. Diese neue Mobilfunkgeneration ermöglicht Datenübertragung in Echtzeit. 5G wird damit die Schlüsseltechnologie der digitalen Transformation. Wir schaffen die Voraussetzungen für den Ausbau bereits bis 2020 und werden ihn bis 2025 zum Abschluss bringen. Dazu schaffen wir ein investitionsförderndes Umfeld und treiben den Glasfaserausbau zur Anbindung von 5G-Basisstationen voran. Die notwendigen Funkfrequenzen werden wir rasch festlegen und bereitstellen. Bei der Vergabe der Mobilfunkfrequenzen für 5G wollen wir die Ersten sein. Erlöse daraus werden wir in den Glasfaserausbau investieren.
SPD:
Die vereinbarte flächendeckende Versorgung mit einer Datengeschwindigkeit von mindestens 50 Megabit pro Sekunde bis 2018 kann nur ein erster Zwischenschritt sein. Wir haben bereits in den letzten Jahren über 4 Milliarden Euro Fördermittel von Bund und Ländern aktiviert, die zusätzliche private Investitionen auslösen und nun nach und nach verbaut werden. Auch beim mobilen Breitband werden hohe Versorgungsauflagen in der Fläche greifen. Dies alles sind wichtige Zwischenschritte, um schnelles Internet in allen Regionen zu verwirklichen. Unser Ziel sind jedoch Gigabitnetze. Bis 2025 sollen mehr als 90 Prozent aller Gebäude daran angeschlossen sein. Voraussetzung hierfür ist, dass vor allem auf Glasfaseranbindung gesetzt werden muss. Die hierfür notwendigen Investitionen werden wir fördern. Die Entwicklung der 5. Generation der mobilen Datenübertragung (5G-Standard) werden wir weiter vorantreiben. Dafür müssen auch die Antennenstandorte mit Glasfaser erschlossen werde. Die Mobilfunktechnologie schafft weitere notwendige Bandbreiten.
BÜNDNIS’90/GRÜNE:
Wir wollen, dass bis 2021 75 Prozent aller Haushalte mit Glasfaseranschlüssen versorgt und die restlichen mit mindestens 50 Mbit/s angeschlossen sind. Wir werden die Telekom-Aktien des Bundes veräußern. Mit dem Erlös von ca. 10 Milliarden gründen wir öffentliche Breitbandgesellschaften für den Glasfaserausbau im ländlichen Raum, um schnelles Internet bundesweit sicherzustellen.
DIE LINKE:
DIE LINKE will den Breitband-Versorgungsauftrag gesetzlich verankern. Damit soll die digitale Spaltung Deutschlands verhindert und ein flächendeckender Breitbandausbau mit einer Mindestübertragungsgeschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde endlich umgesetzt werden. Kostenlose Wifi-Hotspots müssen Teil der öffentlichen Infrastruktur im ländlichen Raum werden. Allen Kommunen muss der Ausbau der Breitbandinfrastruktur ermöglicht werden.
FDP:
Für uns Freie Demokraten ist der zügige Ausbau der digitalen Infrastruktur eine der aktuell wichtigsten Aufgaben von Staat und Gesellschaft. Denn die Zukunft ist digital und schnelles Internet ist zentrale Voraussetzung, damit Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen die Chancen des digitalen Wandels für sich nutzen können. Unser Ziel ist deshalb eine flächendeckende Versorgung mit glasfaserbasierten Hochgeschwindigkeitsnetzen in ganz Deutschland. Die Praxis des sogenannten Vectoring als mittelfristigen Ersatz für den Ausbau von Glasfasernetzen halten wir hingegen für problematisch. Denn selbst wenn alte Kupferkabel mittels Vectoring nachgerüstet werden, erreichen sie nicht annähernd die Übertragungsgeschwindigkeit von Glasfaser. Zudem hemmt dies den Wettbewerb auf der bereitgestellten Infrastruktur, der für den Ausbau eines zukunftsfesten Glasfasernetzes aber entscheidend ist. Bei der öffentlichen Förderung durch die EU, den Bund und die Länder wollen wir Möglichkeiten zur Bündelung der Förderprogramme und zur Harmonisierung der zum Teil sehr verschiedenen Fördersystematiken prüfen. Wir treten dafür ein, dass der Ausbau in Regions-Clustern ausgeschrieben wird, sodass dieser auch im ländlichen Raum attraktiv ist. Alle Provider müssen Kapazitäten auf neuen Glasfaserleitungen mieten können. Dies ermöglicht echten Wettbewerb bis an die Grundstücke bei gleichzeitiger Refinanzierung über die kommenden Jahrzehnte. Darüber hinaus halten wir es – schon allein aus ordnungspolitischen Gründen – für sinnvoll, die verbliebenen Beteiligungen des Bundes an der Deutschen Telekom und der Deutschen Post zu verkaufen. Mit den Erlösen aus der Privatisierung wollen wir einen Investitionsfonds bilden und so den Breitbandausbau im ländlichen Raum deutlich beschleunigen.
2. Themenfeld: Regulierung des Crowdfunding-Marktes
Durch die bisher rein national gedachte Regulierung der Schwarmfinanzierung entstehen für die deutsche Crowdfunding-Branche deutliche Wettbewerbsnachteile wie beispielsweise ein signifikantes Wachstumshemmnis etwa gegenüber Anbietern in Großbritannien oder Frankreich. Erweiterte regulatorische Standards mit Fokus auf EU-weite Vorgaben und auf die in Nachbarländern gelebte Praxis sind daher für die weitere prosperierende Entwicklung der deutschen Crowdfunding-Plattformen unabdingbar.
2.1: Vor dem Hintergrund der Beschlüsse von EU Kommission und EU Parlament, den Zugang zu Kapital zu vereinfachen und die Hürden für Crowdfunding zu senken, wie würde Ihre Partei diese Vorgaben umsetzen?
CDU/CSU:
Im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie wurde festgestellt, dass der Bericht über die Evaluierung des Kleinanlegerschutzgesetzes vom 3. Juli 2015 einige Fragestellungen noch nicht abschließend beurteilen konnte. Daher wurde eine erneute Evaluierung bis Anfang 2019 vereinbart. Aus dieser Analyse sollten dann die notwendigen Schlüsse gezogen werden. Vorfestlegungen würden dem Sinn und dem Zweck dieser Evaluierung zuwiderlaufen.
SPD:
Die Bundesregierung hat in der letzten Legislaturperiode beschlossen, die Gesetzgebung im Bereich des Crowdfunding bis 2019 erneut zu evaluieren, um einerseits gute Rahmenbedingungen für das Wachstum der Branche zu ermöglichen, andererseits einen hohen Verbraucherschutz zu gewährleisten. Die SPD spricht sich dafür aus, die Beschlüsse der Europäischen Union in Bezug auf den Zugang von innovativen Unternehmen zu Kapital und deren Umsetzung in Deutschland Teil dieses Evaluationsprozesses zu sein. Vor diesem Hintergrund wird sich die SPD auch dafür einsetzen, die aktuellen Schwellenwerte für
Crowdfunding zu überprüfen.
BÜNDNIS’90/GRÜNE:
Wir wollen, dass die deutsche Crowdfunding-Branche auch in Zukunft wettbewerbsfähig ist. Die bestehenden allein auf Nachrangdarlehen und partiarische Darlehen begrenzten Ausnahmen von der Prospektpflicht sollen auf andere Anlageformen ausgeweitet werden. Im Gegenzug ist die Aufsicht über die Plattformen auf die BaFin zu übertragen.
DIE LINKE:
DIE LINKE setzt sich für eine strenge Regulierung des Grauen Kapitalmarkts ein. Gleichzeitig wollen wir Formen solidarischen Wirtschaftens stärken und dafür sorgen, dass soziale oder gemeinnützige Projekte (weiter)existieren können. Wir begrüßen z.B. im Kleinanlegerschutzgesetz, dass der Schwellenwert auf 2,5 Mio. Euro Anlagevolumen erhöht wurde, ab dem ein Prospekt zu erstellen ist. Der Sinn und Zweck ist darin zu sehen, dass man jungen, innovativen Projekten und Unternehmen in der anfänglichen Wachstumsphase den Prospekt erlässt, z.B. deshalb, weil sie ihn möglicherweise noch nicht schreiben können. Daneben hätten wir uns auch gewünscht, dass eine Registrierungspflicht für Crowdinvesting-Plattformen, ein Plattformen-TÜV sowie eine stärkere Aufsichtsbefugnis für die BaFin eingeführt worden wäre.
FDP:
Die Untersuchungen zeigen, dass Crowdfunding im Moment noch hauptsächlich im Bereich unter 500.000 EUR stattfindet. Wir Freien Demokraten wollen aber angesichts der rasanten Entwicklung des Crowdfunding das Entwicklungspotential nicht absehbar gegen eine Schwelle laufen lassen und noch weiter hinter andere europäische Staaten zurückfallen. Daher wäre eine deutliche Anhebung des Schwellenwerts über die 2,5 Millionen EUR Grenze hinaus sinnvoll. Die Festlegung einer konkreten Grenze bliebe weiteren Gesprächen vorbehalten.
Dazu halten wir eine Anhebung der Einzelinvestitionsgrenzen für sinnvoll, insbesondere bei entsprechend nachgewiesenem Vermögen, ohne dass der Charakter der Schwarmfinanzierung verloren gehen darf.
2.2: Plant Ihre Partei, die in Deutschland gültigen Schwellenwerte von bisher 2,5 Mio. Euro für die Schwarmfinanzierung auf bis zu 8 Mio. Euro auszuweiten, wie es die Europäische Union beschlossen hat? Welchen Schwellenwert zwischen den von der EU vorgegebenen 1 bis 8 Mio. Euro hält Ihre Partei für angemessen?
CDU/CSU:
Siehe 2.1
SPD:
Siehe 1.1
BÜNDNIS’90/GRÜNE:
Wir wollen eine Evaluierung und sofern die mit der Obergrenze verbundene Zielstellung des Schutzes der VerbraucherInnen auf anderem Wege (Aufsicht durch BaFin, stärkere Transparenz bei den Provisionen) besser erreicht werden kann, könnte die Obergrenze von derzeit 2,5 Millionen Euro angehoben werden.
DIE LINKE:
Nein, vgl. Antwort auf Frage 2.3
FDP:
Siehe 2.1
2.3: Plant Ihre Partei, die in Deutschland gültigen Summen für Einzelinvestitionen von bisher maximal 1.000 Euro (10.000 Euro für vermögende Anleger) anzuheben? Falls ja, welcher Wert erscheint Ihrer Partei realistisch?
CDU/CSU:
Siehe 2.1
SPD:
Siehe 1.1
BÜNDNIS’90/GRÜNE:
Derzeit haben wir keine Pläne, die zur Vermeidung von Klumpenrisiken bestehende Begrenzung für Einzelinvestitionen zu verändern.
DIE LINKE:
Bedenkenswert ist eine Begrenzung der Anlagesumme pro KleinanlegerIn und pro Projekt von Vornherein auf 1000 Euro. Nur so ist eine Prospektbefreiung zu rechtfertigen. Zielt ein Emittent auf die Einwerbung größerer Beträge von Kleinanlegern ab, ist die Prospekterstellung umso wichtiger und auch vertretbar.
Wenn jemand, wie Business Angels oder professionelle AnlegerInnen, z.B. 10.000 Euro und mehr anlegen möchte, ist dies weiterhin möglich – es muss aber ein Prospekt erstellt und ausgehändigt werden.
Für das Gros der Kleinanleger sind 10.000 Euro jedoch eine bedeutende Summe und kein Spielgeld. Es droht beim Crowdinvesting immer der Totalverlust. Zudem können Kleinanleger – wenn sie gerne 10.000 Euro anlegen möchten – ihr Geld auf 10 Projekte zu je 1000 Euro verteilen und vom Diversifikationseffekt profitieren. Neben den bereits existenten Ausnahmen für Kleinstkapitalgesellschaften könnte es aus unserer Sicht auch Ausnahmen für (gemeinnützige) Vereine, soziale Wohnungsbauunternehmen und bestimmte Stiftungen geben.
FDP:
Siehe 2.1
3. Themenfeld: Wagniskapital
Deutschland braucht mehr innovative Gründer, die zukunftsfähige Arbeits- und Ausbildungsplätze insbesondere in digitalisierten Wirtschaftsbereichen schaffen. In vielen Städten und Regionen versuchen u.a. auch Landesregierungen, eine lebendige Gründungskultur zu fördern und zu etablieren. Dieses gelingt aber nur, wenn einerseits junge Erwachsene für die unternehmerische Selbständigkeit interessiert werden und gleichzeitig adäquate Formen von Wagniskapital neben professionellen Wagniskapitalgebern auch einem breit gefassten Teil der Sparer und Anleger zugänglich gemacht werden. Insbesondere hier hat der Bundesverband Crowdfunding innovative und zukunftsfähige Vorschläge wie die „Aktie light“, die speziell auf die Erfordernisse der Crowdfunding-Branche und deren Kunden zugeschnitten wäre, oder die Ausweitung des INVEST-Zuschusses auf Privat- und Kleinanleger ausgearbeitet. Zwar gibt es mit dem INVEST-Zuschuss der Bundesregierung, der bei der BAFA beantragt und ausbezahlt wird, ein durchaus interessantes Instrument, das Risiko von Wagniskapitalgebern bei von der BAFA als förderungswürdig anerkannten Startups signifikant zu begrenzen, jedoch dient diese Regelung u.a. wegen der vergleichsweise hohen Schwellenwerte bisher nur professionellen Investoren wie Business Angels und Venture Capital Gesellschaften. Privatinvestoren bzw. Kleinanleger haben praktisch keine Chance, an diesem eigentlich sinnvollen Programm zu partizipieren. Zudem wurden die entsprechenden Fördertöpfe in der Vergangenheit auch nicht ausgeschöpft.
3.1: Wird Ihre Partei sich dafür aussprechen, den bisher existierenden INVEST-Zuschuss für professionelle Investoren ausweiten auf private Investoren, die über eine Crowdfunding-Plattform investieren?
CDU/CSU:
Mehr junge Menschen als bisher sollen den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Dazu brauchen wir eine neue Gründerkultur, in der Erfolg anerkannt und Scheitern nicht diffamiert wird. Wer sich selbstständig macht, geht oft größere Risiken ein und arbeitet mehr und härter für seinen Erfolg. CDU und CSU werden bis 2019 einen „Masterplan Selbstständigkeit“ erarbeiten. Hindernisse auf dem Weg zur Selbstständigkeit müssen beseitigt, umfassende Beratung und Förderung garantiert und unnötige Bürokratie vermieden werden.
Wir haben in den vergangenen Jahren die Rahmenbedingungen für junge und innovative Unternehmen immer weiter verbessert – vor allem mit Wagniskapital in der Gründungs- und Wachstumsphase. CDU und CSU werden die Bedingungen für Wagniskapital weiter verbessern. Den Zugang für Start-ups zu Wagniskapital wollen wir auch über steuerliche Förderung erleichtern: Wer sich an Start-ups beteiligt, soll das bei der Steuer berücksichtigen können. Wir werden die Rahmenbedingungen für Gründer auch durch die steuerliche Forschungsförderung, ein Fachkräfte-Zuwanderungsgesetz sowie weniger Bürokratie verbessern. Zudem werden wir die Einführung einer zentralen Anlaufstelle (one-stop-shop) speziell für diese Unternehmen prüfen.
SPD:
Siehe 1.2
BÜNDNIS’90/GRÜNE:
Mit dem INVEST-Zuschuss werden Investoren gefördert, die Kapital für junge innovative Unternehmen bereitstellen. Schon in diesem Haushaltsjahr wurde das Programm aufgestockt und der Empfängerkreis erweitert.
Es spricht nichts dagegen, auch Investoren einzubeziehen, die über Crowdfunding-Plattformen in junge innovative Unternehmen investieren.
DIE LINKE:
Nein. Unter den gegenwärtigen Bedingungen und den derzeitig geltenden Regelungen zur Schwarmfinanzierung werden wir uns dafür nicht aussprechen.
Beim Crowdinvesting ist der Anleger auf sich alleine gestellt und Kleinanleger und insbesondere Einsteiger können Risiken leicht übersehen. Auch zeigt die Praxis, dass nicht einmal die 1.000 Euro ausgenutzt werden, und die 10.000 Euro schon gar nicht. Darüber hinaus stellt sich für uns die zentrale Frage, ob ein solches Finanzinstrument der obligatorischen Zulassungsprüfung standhält, wie wir sie in Form des Finanz-TÜVs (vgl. BT 18/9709) fordern: Eine Zulassung erfolgt entlang volkswirtschaftlicher sowie verbraucherschutzrelevanter Kriterien. Vorbild sind die Zulassungsverfahren, wie sie für andere gesellschaftlich wichtige, aber risikobehaftete Bereiche üblich sind, wie z.B. bei der Einführung neuer Arzneimittel.
FDP:
Wir brauchen in Deutschland eine bessere Gründerkultur und mehr Wagniskapital. Daher wollen wir Freie Demokraten durch ein Venture-Capital-Gesetz die steuerlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapital in Deutschland verbessern. Denn die jungen Unternehmen in Deutschland stehen alle vor derselben Herausforderung: Spätestens nach dem Markteintritt fehlt es an Kapital. Wachsen, Nachfolgeprodukte entwickeln und sich internationalisieren können die Unternehmen nur mit entsprechender Finanzspritze. Eine klassische Bankfinanzierung kommt aber für Start-Ups häufig nicht in Frage. Diese Lücke schließt Wagniskapital. Internationale Erfahrungen zeigen, dass Wagniskapitalgeber ihre Investitionsentscheidungen nach einer regionalen Bezogenheit treffen: Sie investieren am liebsten dort, wo sie ihren Sitz haben. Deshalb wollen wir ein Venture-Capital-Gesetz, das umfassend und ganzheitlich beste Bedingungen für Wagniskapital in Deutschland schafft und zwar auch und gerade im Steuerrecht. Als entscheidende Punkte im steuerrechtlichen Bereich in diesem Venture-Capital-Gesetz, sehen wir den Abbau der Substanzbesteuerung – wie etwa bei den Hinzurechnungsvorschriften in der Gewerbesteuer, eine transparente Besteuerung für Venture Capital-Gesellschaften, eine faire Besteuerung von Investoren, die sich von ihrer Beteiligung trennen, ein Ende der (steuerlichen) Diskriminierung von Eigenkapital gegenüber Fremdkapital, die steuerliche Anrechenbarkeit von Investitionen in Unternehmen, eine Vereinheitlichung der gesetzlichen Rahmenbedingungen mindestens innerhalb der EU, keine Einschränkungen bei Verlustvorträgen, die Bilanzierbarkeit von Investitionen in eigene Intellectual Property und die Liberalisierung bei den Kapitalsammelstellen, damit privates Anlagekapital stärker genutzt werden kann. Auch institutionellen Anlegern soll es erleichtert werden, mit Wagniskapital in Start-Ups zu investieren: Pensionskassen, Versorgungskassen und Versicherungen in Deutschland wollen wir daher die Finanzierung von Start-Ups nach dem Vorbild des „Zukunftsfonds Schweiz“ ermöglichen. Durch entsprechende Risikobündelung kann Venture Capital an zukunftsträchtige, junge und innovative Unternehmen gegeben werden, die für einzelne Fonds zu riskant wären. Darüber hinaus fordern wir neben einem Start-Up-Stipendium steuerlich attraktivere Investitionsbedingungen für Wagniskapital von privaten wie institutionellen Anlegern.
Wir Freie Demokraten wollen zudem eine Kultur des Gründergeistes und der Risikobereitschaft fördern. Dafür möchten wir wirtschaftliches Grundwissen durch die flächendeckende Einführung eines Schulfachs „Wirtschaft“ schon in der Schule stärken, die Finanzierung von Unternehmensgründungen erleichtern, und dafür sorgen, dass auch im Scheitern immer die Chance für etwas Neues liegt. Wir wollen Bürokratie abbauen, damit sich junge Unternehmen auf ihr Geschäft konzentrieren können statt auf Formulare. Behördengänge für Gründer müssen soweit reduziert werden, dass eine Gründung an einem einzigen Werktag und online möglich ist. Hierzu braucht es eine zentrale behördliche Anlaufstelle für Gründer. Neben der Herstellung einer schnellen Geschäftsfähigkeit von Gründungen möchten wir deshalb zum Beispiel ein bürokratiefreies Jahr für Start-Ups schaffen. Zudem sollen auch nebenberufliche Gründungen oder Gründungen aus der Elternschaft heraus erleichtert werden. Sie machen etwa ein Fünftel aller Gründungen aus und bieten großes Potenzial. Zudem sollen Gründerinnen und Gründer nicht schon Steuern zahlen, bevor die ersten Umsätze oder Gewinne überhaupt angefallen sind. Bei der Gewerbesteuer kann durch die sogenannten Hinzurechnungsbestimmungen eine Steuerlast auch dann entstehen, wenn keine Gewinne erwirtschaftet worden sind. Wir wollen deshalb in den ersten drei Jahren nach Gründung den Freibetrag bei der Gewerbesteuer verdoppeln, dabei soll der Freibetrag für Kapitalgesellschaften dem für Personengesellschaften entsprechen. Denn Gründerinnen und Gründer schaffen Zukunft. Sie schaffen Arbeitsplätze für sich selbst und andere. Sie schaffen Innovation und sorgen damit für Dynamik in der gesamten Wirtschaft und Gesellschaft.“
3.2: Was wird Ihre Partei tun, um die Bedingungen für die Bereitstellung von Wagniskapital für innovative Unternehmen und Projekte generell zu verbessern?
CDU/CSU:
Siehe 3.1.
SPD:
Wir haben uns in der laufenden 18. Wahlperiode für die Wagniskapitalförderung eingesetzt und werden diesen Weg fortsetzen. So konnten wir zum Beispiel die Aufstockung des Programms INVEST-Zuschuss für Wagniskapital erreichen. Auch viele Forderungen eines Positionspapiers der SPD-Bundestagsfraktion zur Wagniskapitalförderung vom August 2015 sind mittlerweile umgesetzt, zum Beispiel die Möglichkeit der steuerlichen Verlustübertragung bei einem Anteilseignerwechsel oder der Erhalt der Freistellung bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzbeteiligungen.
Unser Hauptaugenmerk liegt jetzt auf der Wachstumsfinanzierung. Viele junge innovative Unternehmen haben erheblichen Kapitalbedarf, damit sie so wachsen können, dass sie auf Dauer überlebensfähig sind. Die SPD hat sich in der Koalition daher für ein noch stärkeres Engagement der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingesetzt – mit Erfolg. Die Erträge aus der sogenannten Förderrücklage I des ERP-Sondervermögens in Höhe von 4,65 Milliarden Euro werden zukünftig für die Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung der KfW zur Verfügung stehen. Über eine Tochtergesellschaft der KfW können dann jährlich insgesamt 200 Mio Euro in VC-Dachfonds investiert werden.
Wenn sich ein Unternehmen nach der Wachstumsphase konsolidiert hat, brauchen Investoren die Möglichkeit, ihr Investment aus dem Unternehmen herauszuziehen, um es neu investieren zu können. Dies kann durch einen Börsengang ermöglicht werden. Dazu hat die Deutsche Börse AG seit dem 1. März 2017 das neue Marktsegment „Scale“ geschaffen, das gerade jungen und innovativen Unternehmen den Börsengang erleichtern soll. Wir werden beobachten ob hier von Seiten des Gesetzgebers weiterer Handlungsbedarf besteht.
Wir werden die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung im Blick behalten und prüfen, durch welche weiteren Maßnahmen der Kapitalbedarf von KMU verbessert werden kann.
BÜNDNIS’90/GRÜNE:
Wir wollen mit einem Venture-Capital-Gesetz einen rechtlichen Rahmen für private Investoren schaffen, um bestehende Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. Es braucht neben staatlichen Angeboten vor allem einen breiteren privaten VC-Markt mit Investoren, die sowohl als Geldgeber als auch als Business Angels wichtige Impulse für junge Unternehmen liefern.
DIE LINKE:
DIE LINKE hat die Bundesprogramme, die einer besseren Kapitalausstattung der KMU dienen, stets verteidigt, wie etwa die ERP- Mittel, die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und aktuell das stärkere Engagement der KfW im Bereich der Wagniskapitalbildung. Darüber hinaus hält es DIE LINKE für eine zentrale Aufgabe, Sparkassen und Genossenschaftsbanken als wichtigste Finanzierer der KMU umfassend zu stärken. Risikobehaftete Großbanken, die wieder volkswirtschaftlich hochriskanten Spekulationsgeschäften nachgehen, müssen strenger reguliert werden. Regional ausgerichtete kleine Banken, die ein konservatives Geschäftsmodell mit geringer Ausfallwahrscheinlichkeit verfolgen, dürfen durch die zu ergreifenden Maßnahmen nicht benachteiligt werden. Proportionalität – gekoppelt an Größe, regionaler Reichweite und Risikoneigung des jeweiligen Geschäftsmodells – ist dafür zentral und ein stärker zu verankerndes Prinzip. Daneben ist es aber längst überfällig, das zentrale Problem des „too big to fail“ endlich anzugehen und an der Aufspaltung und Verkleinerung der Großbanken zu arbeiten. Allen Reformen zum Trotz hat sich der Bankensektor der EU in den letzten Jahren noch weiter konzentriert. Es ist kaum vorstellbar, dass auch nur eine der gigantischen Megabanken ohne Gefährdung der Finanzstabilität
abgewickelt werden kann. Hinzu kommen Kreditverbindungen der Banken zum wachsenden Markt der Schattenbanken. Ein wachsender Anteil der Geschäfte hat mit der Realwirtschaft schon längst nichts mehr zu tun. Auch deshalb gehört ein signifikanter Anteil des Bankgeschäfts grundsätzlich auf den Prüfstand.
FDP:
s.o.
3.3: Was wird Ihre Partei tun, um die Beantragung von öffentlichen Fördermitteln für junge Gründer zu erleichtern und zu vereinfachen, um so die Förderinfrastruktur zumindest auf Bundesebene insgesamt zu verbessern?
CDU/CSU:
Siehe 3.1.
SPD:
Wir werden gründlich prüfen, inwieweit sich unnötige Bürokratie bei der Beantragung von Fördermitteln vermeiden lässt. Außerdem wollen wir die Möglichkeiten, das Verfahren zur Bewilligung von Fördermitteln online durchzuführen, ausbauen.
BÜNDNIS’90/GRÜNE:
Neue Ideen wollen wir unbürokratisch fördern mit einem steuerlichen Forschungsbonus von 15 Prozent auf alle Kosten, die in kleinen und mittleren Unternehmen entstehen, wenn sie neue Produkte und Verfahren entwickeln. Firmen, die noch keinen Gewinn erzielen, bekommen den Bonus ausgezahlt. Das hilft besonders Gründern und innovativen Startups.
DIE LINKE:
In Bundestagsdebatten hat DIE LINKE die Bundesregierung und den Normenkontrollrat aufgefordert, die 20 aufwändigsten Antragsverfahren für die Bürgerinnen und Bürger und die 10 aufwändigsten Verfahren für kleine und mittlere Unternehmen zu identifizieren und so zu vereinfachen, dass kaum noch jemand ein Problem hat. Zu diesem Zweck müsste allerdings die bessere Rechtsetzung erstens mit Bürgerinnen und Bürger und mit den KMU getestet werden. Und zweitens müssten Design und Sprache von Formularen und Anträgen – sowohl auf Papier als auch online – durchgehend vom Standpunkt der vollständigen Bürgerfreundlichkeit gestaltet sein. Innerhalb relativ kurzer Zeit wäre ein riesiger Sprung in Sachen Bürgerfreundlichkeit möglich. Zig Millionen Stunden unnötiger Nerverei und Belästigung könnten verschwinden.
In Gesetzen, Vorschriften und sonstigen Regelungen sollten – soweit nicht zwingende Gründe dagegen sprechen – Vereinfachungsbestimmungen und Bagatellgrenzen gelten. In dieser Hinsicht gab es für Kleinunternehmen bereits einige Verbesserungen, insbesondere im Bereich der Sozialversicherungsbeiträge und bei der Digitalisierung von Antrags- und Berichtsverfahren. Allerdings bleibt noch viel zu tun.
Deshalb hat DIE LINKE eine Konzentration des Bürokratieabbaus auf die aufwändigsten Antragsverfahren und die zeitraubenden Informationspflichten vorgeschlagen. In Kooperation mit Vertretern der betroffenen Unternehmen könnten – wenn der politische Wille vorhanden ist – sehr schnell große Erleichterungen durchgesetzt werden. Diese Konzentration scheint auch geboten, weil der Normenkontrollrat, der im Auftrag der Bundesregierung für Bürokratieabbau sorgen soll, in seinen Prüfungen zu ertrinken droht. Man habe in zehn Jahren 3.900 Regelungsvorhaben geprüft, bilanziert der Normenkontrollrat in seinem jüngsten Bericht. Angesichts dieser unglaublichen Masse darf man wohl davon ausgehen, dass es fast nur zu Standardprüfungen nach Aktenlage kam. Ob das viel bringt, ist zweifelhaft. Der Normenkontrollrat war von Beginn an sehr einseitig auf die Entlastung von Großunternehmen ausgerichtet. Deshalb sollte der Normenkontrollrat eine andere, bessere und ausgewogenere Ausrichtung bekommen. Die Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Klein- und Kleinstunternehmen sollte nicht ein Nebenziel, sondern das Hauptziel sein.
FDP:
Siehe 3.1
3.4: Was wird Ihre Partei tun, um die Anzahl und besonders die Höhe von öffentlichen Fördermitteln für junge Gründer zu verbessern?
CDU/CSU:
Siehe 3.1
SPD:
siehe 3.2
BÜNDNIS’90/GRÜNE:
Wir investieren in eine neue Gründerzeit. Keine gute Geschäftsidee soll an knappen Eigenmitteln scheitern. Wer gründen will und ein tragfähiges Konzept vorlegt, kann deshalb ein zinsloses Darlehen in Höhe von bis zu 25.000 Euro erhalten.
DIE LINKE:
Wir wollen den Hightech-Gründerfonds fortführen und durch ein Konzept der Validierungsforschung ergänzen. Wir setzen uns für eine bessere Unterstützung von Ausgründungen aus Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen ein. Dabei sind neben technischen auch soziale Innovationen und innovative Dienstleistungen stärker zu fördern. Gründungen können auch von einem offeneren Umgang mit Nutzungsrechten an Forschungsergebnissen profitieren. Wir wollen deshalb Open Access und eine Publikation unter freien Lizenzen stärken.
DIE LINKE setzt sich generell dafür ein, dass KMU besser von der Innovationsförderung des Bundes profitieren. Diese Förderung ist auszuweiten und nicht zur Gegenfinanzierung steuerlicher FuE-Förderung heranzuziehen.
FDP:
s.o.
4. Themenfeld: KMU-Finanzierung
Neben der Finanzierung von Startups und Projekten müssen für die etablierten Klein- und Mittelständischen Unternehmen (KMU) alternative Finanzierungswege geschaffen und etabliert werden, da hier die Banken ihre Finanzierungsaufgabe oft nur unzureichend oder gar nicht erfüllen. Etwa weil der Darlehensbetrag in Relation zum Prüfungsaufwand zu gering ist oder die Risiken bei innovativen Konzepten und Produkten nicht eingeschätzt werden können.
4.1: Was wird Ihre Partei tun, um die Bedingungen für die Bereitstellung von Darlehen durch Schwarmfinanzierer (Crowdlending) für Klein- und Mittelständische Unternehmen generell zu verbessern?
CDU/CSU:
In den nächsten Jahren werden wir europäische Initiativen wie die Capital Markets Union (CMU) oder die Direktiven zu Institutions for Occupational Retirement Provision (IORPs) und zu Shareholder Rights (SRD) umzusetzen haben. Solche Initiativen, die einen Beitrag zu mehr Stabilität und Transparenz auf den Finanzmärkten leisten, begrüßen wir ebenso wie eine Verbesserung der Finanzierungsquellen für kleine und mittlere Unternehmen. Die europäischen Vorgaben wollen wir grundsätzlich eins-zu-eins in nationales Recht umsetzen, um europaweit einheitliche Regeln sicherzustellen und Wettbewerbsnachteile für unsere Unternehmen zu verhindern.
SPD:
Siehe 1.1.
BÜNDNIS’90/GRÜNE:
Wir wollen mehr Vielfalt ermöglichen: Die Ausnahmen von der Prospektpflicht wollen wir auf weitere Anlageformen ausweiten. Im Gegenzug soll die Aufsicht auf die BaFin übergehen. Wir wollen die Obergrenze für Schwarmfinanzierung evaluieren und anheben, sofern das mit ihr verbundene Ziel des Verbraucherschutzes auf anderem Wege erreicht wird.
Zudem wollen wir mit einem Venture-Capital-Gesetz bestehende Rechtsunsicherheiten für private Investoren beseitigen und prüfen, ob der INVEST-Zuschuss auch an Investoren gezahlt werden kann, die über die Crowd in junge innovative Unternehmen investieren.
DIE LINKE:
DIE LINKE will Unternehmensgründungen und insbesondere solidarisches Wirtschaften stärken. Deshalb begrüßen wir beispielsweise, dass im Kleinanlegerschutzgesetz der Schwellenwert auf 2,5 Millionen Euro Anlagevolumen erhöht wurde, ab dem ein Prospekt zu erstellen ist. Neben den bereits existierenden Ausnahmen für Kleinstkapitalgesellschaften könnte es aus unserer Sicht auch Ausnahmen für (gemeinnützige) Vereine, soziale Wohnungsbauunternehmen und bestimmte Stiftungen geben. Bedenkenswert ist eine Begrenzung der Anlagesumme pro KleinanlegerIn und pro Projekt von vornherein auf 1.000 Euro. Nur so ist eine Prospektbefreiung zu rechtfertigen. Zielt ein Emittent auf die Einwerbung größerer Beträge von Kleinanlegern ab, ist die Prospekterstellung umso wichtiger und auch vertretbar. Wenn „Business Angels“ oder professionelle AnlegerInnen viel Geld anlegen möchten, sollte dies weiterhin möglich sein. Dann aber sollte die Prospekterstellung Pflicht sein. Für Crowdinvesting-Plattformen sollte es eine Registrierungspflicht geben.
FDP:
Wir Freie Demokraten wollen den rechtlichen Rahmen bei der Unternehmensfinanzierung vereinfachen. Denn junge Unternehmen benötigen am Anfang Geld, um ihr Geschäftsmodell auf- und auszubauen und Voraussetzungen für Wachstum zu finanzieren. Neben Eigenkapital und dem klassischen Bankkredit brauchen wir innovative Finanzierungsmodelle – wie eben das Crowdfunding und die Darlehensbereitstellung für KMU, das Crowdlending. Dabei stellen viele Investoren kleinere Beträge zur Verfügung, die zusammen jedoch eine ordentliche Finanzierung ergeben. Deshalb wollen wir die Vorschriften für diese Investitionen, beispielsweise bei Prospektpflicht oder Selbstauskunft, so anpassen, dass sie unkomplizierter und attraktiver werden, ohne den Investorenschutz zu vernachlässigen.
5. Themenfeld: Immobilien
In Deutschland herrscht in den wirtschaftsstärkeren Regionen, Ballungsgebieten und insbesondere in den Groß- und Universitätsstädten eine eklatante Wohnungsnot, die sich in immer höheren Mieten und Kaufpreisen niederschlägt. Laut Medienberichten fehlen jährlich einige hunderttausend Wohneinheiten, die selbst mit einer verstärkten öffentlichen Förderung in den kommenden Jahren nicht ausreichend bereitgestellt werden können. Crowdfunding für Immobilienprojekte hat sich als einer der Wachstumstreiber der jungen Crowdfunding-Branche entwickelt. Die durch den Schwarm finanzierten Summen dienen in der Regel als Eigenkapital-ähnliche Unterfütterung von Neubauwohnprojekten in großen und kleineren Städten. Viele dieser Bauvorhaben wären ohne die Crowd nicht realisiert worden. Allerdings ist diese Form des Crowdfundings bereits bei der im August 2017 abgeschlossenen und umgesetzten Evaluation der Schwarmfinanzierungsausnahme kritisch betrachtet worden und es erscheint nicht ausgeschlossen, dass dieses bei der für 2018 geplanten, erneuten Evaluation wieder der Fall sein wird.
5.1: Was plant Ihre Partei bei der Linderung der Wohnungsnot, insbesondere in den Metropolregionen Deutschlands?
CDU/CSU:
Ausreichender und bezahlbarer Wohnraum in guter Qualität ist eine wichtige Voraussetzung für gutes Leben in Deutschland. Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum ist in den vergangenen Jahren stetig und deutlich gestiegen.
Schon in der vergangenen Wahlperiode haben wir einen Anstieg neu gebauter Wohnungen auf insgesamt 1 Million Wohnungen erreicht. Dazu haben wir die Bundesländer im Bereich des sozialen Wohnungsbaus in Milliardenhöhe unterstützt. Wir wollen, dass in der kommenden Wahlperiode 1,5 Millionen Wohnungen von 2017 – 2021 in Deutschland neu gebaut werden: Das bedeutet eine Steigerung um 50 Prozent gegenüber heute. Damit entlasten wir den Wohnungsmarkt erheblich.
Wohnungsbau ist der beste Mieterschutz und das beste Mittel gegen ausufernde Mietpreise. Wir setzen dabei nicht auf überbordende Regulierung, sondern auf die Belebung des öffentlichen und privaten Wohnungsbaus. Dazu gehört auch die Schaffung von studentischem Wohnraum.
Wir werden in der kommenden Wahlperiode keine Maßnahmen beschließen, die die Schaf- fung von Wohnraum zusätzlich verteuern. Wir werden prüfen, inwieweit durch die Abschaffung überflüssiger Vorschriften Kostensenkungspotenziale erschlossen werden können.
Wir werden den Neubau von Mietwohnungen steuerlich fördern und dafür die degressive AfA für einen begrenzten Zeitraum wieder einführen. Im vergangenen Jahr ist ein entsprechendes Gesetz wegen des Widerstands einiger Bundesländer nicht zustande gekommen. Nach der Bundestagswahl nehmen wir einen erneuten Anlauf.
Grundbesitzer, die landwirtschaftliche Flächen für Bauland zur Verfügung stellen, sollen die dabei erzielten Einnahmen steuerbegünstigt in den Mietwohnungsbau reinvestieren können. Damit entlasten wir Städte und Ballungsräume.
Wir werden dafür sorgen, dass der verbilligte Verkauf von Grundstücken des Bundes an Städte und Gemeinden weiter erleichtert wird. Aus übergeordneten gesellschaftlichen Gründen weichen wir in diesen Fällen vom Wirtschaftlichkeitsprinzip ab.
Wir werden den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum fördern, insbesondere für Familien mit Kindern. Hierzu führen wir ein Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro jährlich für jedes Kind neu ein, das auf zehn Jahre gezahlt wird.
Wir wollen bei der Grunderwerbsteuer Freibeträge für Erwachsene und Kinder einführen. Die Zuständigkeit der Bundesländer bleibt gewahrt. Dies soll für den erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums gelten.“
SPD:
Mit der Wohnungsbauoffensive von SPD-Bundesbauministerin Barbara Hendricks ist es gelungen, innerhalb von drei Jahren den Wohnungsbau als wichtigstes Mittel gegen steigende Mieten und Wohnungsknappheit in den Ballungsräumen voranzubringen. Die Zahl der fertiggestellten Wohnungen ist 2016 auf 278.000 gestiegen, davon sind 240.000 Neubauwohnungen. Im vergangenen Jahr wurden 24.550 neue Sozialwohnungen errichtet. Das gilt es, fortzusetzen!
Wir haben eine Verdreifachung der Bundesmittel für die soziale Wohnraumförderung auf 1,5 Mrd. Euro jährlich durchgesetzt, mit der die Länder den Wohnungsbau voranbringen können. Diese Mittel wollen wir künftig an den steigenden Bedarf nach Sozialwohnungen anpassen. Wir werden den sozialen Wohnungsbau und die Stadtentwicklungspolitik auch nach 2019 in gemeinsamer Verantwortung von Bund, Ländern und Gemeinden fortsetzen. Nur gemeinsam mit den Ländern und Kommunen können wir dafür sorgen, dass ausreichend neue Wohnungen entstehen.
Mit Investitionsanreizen und bundesweit einheitlichen Standards wollen wir gemeinsam mit den Ländern Bauen attraktiver machen und so die Neubautätigkeit ankurbeln. Dazu gehört, dass Kommunen schneller und besser planen können. Wir setzen uns für mehr Wohnungen im öffentlichen und betrieblichen Eigentum ein. Wir wollen den gemeinwohlorientierten Sektor auf dem Wohnungsmarkt stärken. Kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen und jene, die sich für den sozialen Zusammenhalt im Quartier engagieren und dauerhaft bezahlbaren Wohnraum schaffen, werden wir unterstützen und fördern.
Angesichts des stetig steigenden Anteils Älterer wird auch der Bedarf an adäquatem, altersgerechtem Wohnraum weiter steigen. Wir werden uns konsequent für die Fortsetzung und Verstetigung des Programms „Altersgerechter Umbau“ einsetzen.
Auch der Erwerb von Wohneigentum kann dazu beitragen, die angespannten Wohnungsmärkte in nachgefragten Städten zu entlasten. Deshalb wollen wir Familien durch ein sozial gestaffeltes Familienbaugeld entlasten. Zusätzliche Belastungen beim Kauf werden wir reduzieren, indem wir das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ auch für Maklerkosten beim Kauf von Wohneigentum einführen und weitere Nebenkosten senken. Um zu verhindern, dass Wohnungen in den Ortskernen des ländlichen Raums leer stehen und verfallen, wollen wir das Programm „Jung kauft Alt“ unterstützen. Größtes Hemmnis derzeit für den Neubau sind die steigenden Baukosten und die hohen Baulandpreise, die für viele Menschen nicht mehr bezahlbar sind. Wir wollen, dass der Bund Vorbild ist und beim Verkauf öffentlicher Grundstücke und Gebäude wohnungs- und stadtentwicklungspolitische Ziele berücksichtigt. Hierfür werden wir das BImA-Gesetz anpassen. Wir begrenzen die Spekulation mit baureifem Boden und erleichtern den Kommunen eine aktive Bodenpolitik, die neuen Wohnraum schafft.
Mit der Schaffung der neuen Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet“ erhalten Städte und Kommunen verbesserte Möglichkeiten der Nachverdichtung in Innenstädten. So wird eine höhere Bebauungsdichte möglich und neues Bauland durch Bebauung von Brachflächen und Schließen von Baulücken eingespart.
Bei all dem kommt es darauf an, nicht nur bezahlbaren, sondern auch guten Wohnraum für alle Generationen in lebenswerten Quartieren zu schaffen.
BÜNDNIS’90/GRÜNE:
Wir wollen den Schutz der Mieter*Innen vor Verdrängung durch Änderungen im Mietrecht erhöhen. Außerdem planen wir, die Mittel des Bundes für die soziale Wohnraumförderung zu erhöhen und mit einer attraktiven Investitionszulage in den nächsten Jahren 1 Million dauerhaft günstige Wohnungen zu schaffen und zu sichern. https://www.gruene-bundestag.de/bauen-wohnen-stadtentwicklung/fuer-bezahlbares-wohnen-19-10-2016.html
DIE LINKE:
Wir wollen den Neustart eines sozialen, gemeinnützigen Wohnungsbaus. Dafür soll die Wohnraumförderung des Bundes auf jährlich 5 Mrd. Euro erhöht und vorrangig an kommunale und gemeinnützige Träger vergeben werden. So sollen bis zu 250.000 Wohnungen jährlich mit dauerhaften Sozial- und Belegungsbindungen entstehen. Die größte Hürde für einen bezahlbaren Neubau sind jedoch derzeit die hohen Grundstückspreise. Wir wollen Gewinne aus Grundstücksgeschäften effektiv besteuern, Share-Deals unterbinden sowie öffentliche Grundstücke vorrangig und deutlich verbilligt für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen. Dafür müssen Bund, Land und Kommunen ihre Liegenschaftspolitik ändern. Statt sie zu Höchstpreisen zu verkaufen müssen soziale Konzepte Vorrang haben.
FDP:
Wir Freie Demokraten wollen die Wohnungsnot in deutschen Großstädten bekämpfen. Mangel kann man aber nicht verwalten. Es muss schlicht mehr Wohnraum her. Dazu wollen wir den Neubau von Wohnungen attraktiver machen und zum Beispiel die jährliche Abschreibungsrate für Gebäude von zwei auf drei Prozent erhöhen. Dies setzt Anreize zum Bauen, da Investitionen schneller steuerlich geltend gemacht werden können. Wir Freie Demokraten wollen auch die sogenannte Mietpreisbremse abschaffen. Denn sie ist tatsächlich eine Wohnraumbremse, weil sie Investitionen in mehr Wohnraum verhindert. Gerade Privatpersonen überlegen sich im Moment genau, ob sich Investitionen noch lohnen. Dabei stellen sie laut der Gebäude- und Wohnungszählung 2011 etwa zwei Drittel der Mietwohnungen bereit und wollen gewöhnlich auch keine horrenden Renditen erwirtschaften. Wenn sich die Vermietenden aus dem Markt zurückziehen, verknappt das Wohnungsangebot weiter. Die Chancen auf bezahlbaren Wohnraum werden dadurch nicht besser.
Zudem wollen wir Freie Demokraten finanzielle Freiräume durch Steuerentlastungen schaffen, insbesondere für Familien. Im Fokus steht dabei neben Solidaritätszuschlag und Einkommensteuer die Grunderwerbsteuer. Die Baukosten dürfen nicht länger durch überbordende staatliche Vorgaben steigen. Bei der Grunderwerbsteuer setzen wir uns für einen Freibetrag von bis zu 500.000 Euro ein. Der Freibetrag soll einmalig für den Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie durch natürliche Personen gelten. Das entlastet gerade Familien. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) muss dringend überarbeitet werden – sie ist derzeit darauf ausgerichtet, alle technisch möglichen Maßnahmen vorzuschreiben, was besonders bei Bestandsbauten zu untragbaren Belastungen führen kann.
Ein weiterer wichtiger Hebel ist die Baulandbereitstellung. So sollen Bund, Länder und Kommunen alle vertretbaren Möglichkeiten nutzen, Grundstücke einer Wohnbebauung zuzuführen und kostengünstiges Bauland bereitzustellen. Durch ein strategisches Flächenmanagement (Baulückenmobilisierung, Innenentwicklung, Konversion) können weitere Flächenreserven mobilisiert werden. Interimsnutzungen sind einfacher zu ermöglichen. Bürobauten etwa entsprechen heute oft nicht mehr den Anforderungen und könnten für Wohnzwecke genutzt werden. „Speckgürtelgrundstücke“ sind als Flächenreserve zu betrachten. In urbanen Räumen können Nachverdichtungsprogramme und Baulückenkataster genutzt werden. Ferner sind Bebauungsplan-Umnutzungsverfahren zu vereinfachen, wenn z.B. Gewerbe-Gebiete in Mischgebiete umgewandelt werden sollen. Auch der ländliche Raum muss stärker erschlossen werden und attraktiver als Wohn- und Arbeitsort für Menschen aller Berufsgruppen werden.
5.2 Welche Rolle spielt dabei für Ihre Partei die Finanzierung von neuen Wohnungen durch die Crowd?
CDU/CSU:
Der Crowdfunding-Markt entwickelt sich zwar positiv, jedoch hat die Finanzierung von Immobilienprojekten durch Crowdinvesting nur einen sehr geringen Marktanteil. Denn für Immobilienprojekte stehen ausreichend anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Crowdfunding mag viele Sachen in der Praxis einfacher machen, birgt aber für die Anleger auch Risiken. Wir arbeiten darauf hin, insbesondere die Kostentransparenz von Finanzprodukten weiter zu erhöhen. Die BaFin hat einen klaren gesetzlichen Auftrag zum Verbraucherschutz erhalten und führt ihn gut aus. In Zukunft soll sie auch neue Marktentwicklungen und Finanzprodukte wie z. B. Crowdfunding effektiv im Interesse der Verbraucher beaufsichtigen.
SPD:
Für uns hat die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum oberste Priorität. Deshalb hat Bundesbauministerin Barbara Hendricks auch 2014 das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen ins Leben gerufen und das Thema wieder auf die bundespolitische Agenda gesetzt. Um diese wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe voranzubringen, brauchen wir privates und öffentliches Geld! Eine Möglichkeit der Finanzierung bietet dabei das Modell des Crowdfundings als Ergänzung zu sonstigen Finanzierungsmethoden.
Das BMF hat die erste umfassende Studie zum FinTech-Markt in Deutschland in Auftrag gegeben, die Ende 2016 veröffentlicht wurde. Demnach betrug das Gesamtvolumen des deutschen Crowdfunding-Marktes im Jahr 2015 rund 272 Mio. EUR. Über den gesamten Zeitraum von 2007 bis 2015 konnten knapp 585 Mio. EUR an Finanzierungen über die verschiedenen Crowdfunding-Plattformen vermittelt werden. Angesichts der sehr hohen benötigten Investitionssummen für den Wohnungsneubau wird vermutlich das Crowdfunding nicht geeignet sein, die Lücke zwischen benötigtem und neu gebautem Wohnraum schließen zu können. Hierzu braucht es ein ganzes Bündel an Maßnahmen, die wir u.a. mit dem Bündnis angeschoben haben.
Was den öffentlichen Gebäudebestand betrifft, so klaffen die Möglichkeiten finanziell gut gestellter und defizitärer Kommunen stark auseinander. Letztere haben kaum die Möglichkeit, die notwendige nachhaltige energetische Gebäudesanierung zu finanzieren. Selbst dort, wo Fördergelder zur Verfügung stehen, ist oft ein Eigenanteil vorgesehen. Hier kann das Crowdfunding eine wichtige Hilfe sein.
BÜNDNIS’90/GRÜNE:
Wichtige Impulse für bezahlbaren Wohnraum, für neue gemeinschaftliche und generationsübergreifende Wohnformen gehen von bürgerschaftlich getragenen Initiativen und Genossenschaften aus. Eine anteilige Finanzierung erfolgt zuweilen auch über die Crowd. Doch es gibt hier auch schwarze Schafe. Anleger müssen daher transparent über die Verwendung ihrer Gelder sowie mögliche finanzielle Nachteile und Verlustrisiken informiert werden.
DIE LINKE:
Wir sehen durchaus ein Potenzial, gleichwohl wir in unserem Konzept auf Bewährtes wie den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau setzen (siehe Antwort 5.1). Daneben wollen wir den Bau bezahlbarer Wohnungen über Zuschussprogramme fördern. Sie sind zielgenauer als etwa steuerliche Anreize, weil sie dort ansetzen, wo die Gelder dringend gebraucht werden.
FDP:
Wir Freie Demokraten nehmen uns vor, den rechtlichen Rahmen auch für innovative Finanzierungsmodelle wie Crowdfunding zu vereinfachen. Davon können dann insbesondere Start-Ups oder etablierte Unternehmen, aber ggf. auch Einzelpersonen, die Immobilienprojekte realisieren möchten, profitieren. So wäre es bspw. auch via Crowdfunding finanzierten genossenschaftlichen Modellen denkbar, ausreichend Eigenkapital für den Bau neuer Wohnungen zu akquirieren.
Eine Besteuerung von sogenannten Share Deals bedarf einer vertieften Diskussion. Änderungen dürfen aber für Bürger und Unternehmen insgesamt nicht zu einer Mehrbelastung führen und wirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungen nicht behindern.“
5.3: Erkennt Ihre Partei die Finanzierung von neuen Wohnungen durch die Crowd als sinnvolles Instrument an?
CDU/CSU:
Siehe 5.2
SPD:
Ja.
Neben dem Contracting, Bürgerkrediten, Energieeffizienzgenossenschaften kann das Crowdfunding als innovativer Finanzierungsansatz sehr hilfreich sein.
BÜNDNIS’90/GRÜNE:
Ja, wenn die Finanzierung von Wohnraum über die Crowd hohe Verbraucherschutzstandards erfüllt.
Wir haben uns daher anlässlich des Kleinanlegerschutzgesetzes dafür ausgesprochen, Crowdinvesting-Plattformen durch die BaFin zu beaufsichtigen und zu Sachkenntnis, Sorgfaltsregeln und getrennter Vermögensverwahrung zu verpflichten. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/047/1804712.pdf
DIE LINKE:
Es kommt auf die konkrete Ausgestaltung, die Kosten-Nutzen-Relation (siehe Antwort 1.2) und die Schaffung von Schutzvorkehrungen für die AnlegerInnen an, die hohe Risiken zu tragen haben. Dies ist zum einen projektabhängig, zum andern liegt es an der Rolle, die AnlegerInnen bei der Finanzierung haben. Wenn das Investment in die Verlustzone gerät, stehen sie als nachrangige Geldgeber sehr viel schlechter da als die Bank, schon ein relativ kleines Minus radiert viel Kapital aus. Darüber hinaus hat gerade auch die Evaluierung des Kleinanlegerschutzgesetzes deutlich gemacht, dass gerade bei Immobilienprojekten eine ganze Reihe von Plattform-Betreibern nicht zu der anvisierten Zielgruppe der jungen und innovativen Unternehmen gehört und teilweise auch unseriöser Missbrauch von Befreiungsvorschriften nach dem Vermögensanlagegesetz stattfindet, aus dem fragwürdiger Profit geschlagen wird. Auch vor diesem Hintergrund halten wir ein erneute Evaluierung des Kleinanlegerschutzgesetzes und eine Ausweitung des Prüfauftrags für sinnvoll.
FDP:
Siehe 5.2
6. Themenfeld: Erneuerbare Energien
Die Energiewende hin zu auf lokaler und regionaler Ebene erzeugten Erneuerbaren Energien ist nach Einschätzung der Crowdfunding-Branche zumindest partiell ins Stocken geraten. Insbesondere dort, wo die Bürger nicht an den geplanten Projekten direkt partizipieren dürfen, regt sich häufig Widerstand, etwa gegen vorgesehene Windenergieanlagen. Auf der anderen Seite gilt, dass eine dezentrale und verbrauchsnahe Erzeugung aus Erneuerbaren Energien die Kosten des Netzausbaus begrenzt sowie den Wettbewerb auf dem Energiemarkt fördert und hohe Übertragungsverluste vermeidet. Es erscheint also sinnvoll, den Bürger lokal und regional an neuen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien direkt und monetär zu beteiligen und gleichzeitig auch den Verbrauch von privat oder gewerblich selbst erzeugten Grünstrom zu fördern, anstatt diesen mit Steuern und Abgaben zu belegen.
6.1: Was wird Ihre Partei tun, um den Ausbau von Erneuerbaren Energien in Deutschland voranzutreiben?
CDU/CSU:
Der Umbau der Energieversorgung auf erneuerbare Energien ist in dieser Legislaturperio- de erheblich vorangekommen. Wir haben einen verbindlichen Ausbaupfad geschaffen, der allen Beteiligten Planungssicherheit gibt. Durch die marktwirtschaftliche Umgestaltung des Fördersystems sind die Ausbaukosten für Wind auf hoher See, Wind an Land und für Photovoltaik-Anlagen drastisch gesunken. Strom muss langfristig für alle Unternehmen und Betriebe sowie privaten Verbraucher bezahlbar bleiben. Dafür setzen CDU und CSU die marktwirtschaftliche Heranführung und Systemintegration der erneuerbaren Stromerzeugung konsequent fort.
Für die lokalen Bürgerenergieprojekte wurde im Rahmen der EEG-Novellen eine Reihe von Fördermöglichkeiten geschaffen. Der Erfolg dieser Maßnahmen zeigt sich u. a. daran, dass in der ersten Ausschreibungsrunde für Wind-Onshore-Projekte überwiegend Bürgerenergiegesellschaften zum Zuge kamen. Auch für Bürgerenergieprojekte gilt im Übrigen, dass der Ausbau im Interesse einer Verringerung der Kostenbelastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern möglichst effizient und marktbasiert erfolgen muss, und dass eine schnelle und umfassende Marktintegration der erneuerbaren Energien erforderlich ist. Sicher kann die Finanzierung solcher Projekte auf verschiedenen Wegen erfolgen; auch das Crowdfunding kann hier Möglichkeiten bieten.
SPD:
Wir wollen mehr PV-Anlagen auf die Dächer in die Städte bringen. Hierbei haben wir insbesondere öffentliche Gebäude im Blick und werden zusammen mit den öffentlichen Versorgern entsprechende Modelle weiter ausarbeiten. Für die Mehrfamilienhäuser wollen wir das Mieterstrommodell weiter entwickeln.
Für verbrauchsnahe Onshore-Windparks werben wir um eine höhere Akzeptanz, indem wir z.B. blinkende Windkraft-Warnlichter für den Flugverkehr nicht durchlaufen lassen, sondern die sog. bedarfsgerechte Befeuerung in den Regelbetrieb nehmen. Sie erkennt mit Hilfe von Radarwellen, ob sich ein Flugobjekt auf eine kritische Distanz genähert hat und löst erst dann Blinken aus. Ansonsten bleibt es dunkel. Außerdem sind Entschädigungslösungen für all jene in Erwägung zu ziehen, die einen Windpark in ihrer Nähe haben. Bei Übertragungsleitungen sind Entschädigungsregelungen für Anwohner in unmittelbarer Nähe des Trassenverlaufs keine Ausnahme mehr.
Zudem wollen wir über die Bereitstellung von Flexibilitätsoptionen u.a. von regionalen Unternehmen die Energiewende stärker in den Regionen verankern. Es sollen mehr Personen von der Energiewende profitieren, indem sie einen eigenen Beitrag leisten können.
Künftige Maßnahmen müssen dem ganzheitlichen Ansatz der Energiewende gerecht werden. In den kommenden Monaten wollen wir alternative Finanzierungsinstrumente prüfen, zum zielgenauer auch den Wärme- und Verkehrssektor einbeziehen zu können.
Die Verteilnetze müssen in die Lage versetzt werden, durch den Einbau von digitalen Modulen Einspeisung und Verbrauch in kürzerer Zeit aufeinander abzustimmen.
Der dezentrale Ausbau der Erneuerbaren ersetzt nicht den Ausbau von Übertragungsnetzen und Offshore-Windkraftanlagen. Über eine Beschleunigung des Netzausbaus wollen wir den Ausbau der Erneuerbaren auf dieser Ebene weiter fortführen.
BÜNDNIS’90/GRÜNE:
Wir wollen die Ausschreibungsmengen für Wind- und Solarstrom deutlich anheben, die EEG-Umlage für Eigenstrom aus erneuerbaren Energien streichen und Mieterstrommodelle auf Quartiere und Gewerbebetrieben ausweiten. Bürger*Innen, die in Erneuerbare investieren oder sich an Energiegenossenschaften beteiligen, sind unsere wichtigsten Verbündeten und treiben den dezentralen Ausbau voran. Darum wollen wir sie vom Ausschreibungszwang befreien.
DIE LINKE:
Wir befürworten nationale Klimaschutzziele, die in einem Klimaschutzgesetz verankert werden müssen. So wollen wir, dass die Bundesrepublik den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 verringert, bis 2030 um 60 Prozent und bis 2050 um 95 Prozent. Gleichzeitig wollen wir den Ökostromanteil auf 43 Prozent bis zum Jahr 2020, 70 Prozent bis 2030 und auf 100 Prozent bis 2040 erhöhen. Bis 2040 sollten auch der Wärme- und Verkehrsbereich auf regenerativen Energien umgestellt sein. Für die nahe Zukunft fordern wir die Abschaffung der Ökostrom-Ausbaudeckel und mehr regenerative Wärme. In den Bundesländern kämpfen wir gegen die vollzogene bzw. in der Debatte befindliche 10-H-Regelung. Gleichwohl müssen die Planungen intelligenter und bürgerfreundlicher werden, damit der Ausbau nicht an Akzeptanzproblemen scheitet. Hierzu zählen u.a. erweiterte Partizipationsmöglichkeiten für Bürger*innen, aber auch eine bessere Einbeziehung des Landschaftsbildes. Für mehr regenerative Wärme sollte die Energie-Einsparverordnung und das Erneuerbare-Energie-Wärme-Gesetz in einem Gebäudeenergiegesetz so miteinander verzahnt werden, dass ein Zuwachs von EE-Wärme auf mindestens 20 Prozent bis 2020 ermöglicht wird. Für fossile Heizungen darf es keine Förderungen mehr geben, mittelfristig sollte ihr Einbau verboten werden. Im Verkehrsbereich fordern wir Vorfahrt für Schiene und E-Busse, die mit einem möglichst hohen Anteil von Ökostrom betrieben werden.
Die dezentrale Erzeugung ist für uns einer der wichtigsten Pfeiler der Energiewende, der dezentrale Verbrauch ist es allerdings nicht zwingend. Gleichwohl unterstützen wir beispielsweise Mieterstrom- oder Grünstrommodelle, weil sie akzeptanzstärkend sein können. Im Falle des Mieterstroms ist dieser etwa ein finanzieller Hebel, um die PV endlich stärker in die Städte zu bekommen. Bei all diesen Modellen ist über den gesetzlichen Rahmen zu sichern, dass ihnen bei guter Betriebsführung ermöglicht wird, rentabel zu arbeiten. Gleichzeitig ist sicher zu stellen, dass durch Eigenverbrauchsmodelle die finanzielle Basis der Finanzierung der Energieinfrastruktur nicht auf immer weniger Fremdstrombezieher*innen abgeladen wird. Dies würde der Akzeptanz der Energiewende schaden und wäre überdies ungerecht. Allerdings sind Änderungen am Regelwerk hier zu allererst in Richtung des Abbaus ungerechtfertigter Industrieprivilegien zu stellen.
FDP:
Wir Freie Demokraten setzen uns für einen vielfältigen Energiemix ein und stehen neuen Technologien dabei offen gegenüber. Auf fossile Energieträger wie Heizöl und Erdgas kann allerdings auf absehbare Zeit nicht verzichtet werden. Also kommt es darauf an, auch bei diesen die vorhandenen Potentiale zur effizienteren Energienutzung und damit zur Emissionsreduzierung zu nutzen. Erneuerbare Energien sind für uns ein wichtiges Element im Energiemix der Zukunft, auch für den Wärmesektor. Der Einsatz von elektrischen Wärmepumpen, von Biomasse und von „grünem Gas“ („Power-to-Gas“) sind einige der aktuell machbaren Optionen. Allerdings gilt auch hier: Nachhaltige und subventionsfreie Geschäftsmodelle lassen sich nur im technologieneutralen Wettbewerb unter marktwirtschaftlichen Bedingungen durchsetzen. Nur in neuen Technologien, die am Markt bestehen, stecken wirtschaftliche Chancen und neue Beschäftigungsfelder, und damit auch Möglichkeiten für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung, eine effizientere Energienutzung und für reduzierte Treibhausgasemissionen.
6.2: Wie können die Bürger stärker in die Finanzierung der Energiewende einbezogen werden?
CDU/CSU:
Siehe 6.1.
SPD:
Die Bürger sind bereits über die EEG-Umlage und die Netzabgaben in die Finanzierung der Energiewende einbezogen. Wir wollen sie entlasten, indem sie stärker von der Energiewende profitieren. Bürgerenergiegesellschaften für Windparks und Mieterstrommodelle sind der Beginn einer Reihe von weiteren Maßnahmen.
BÜNDNIS’90/GRÜNE:
Siehe 6.1.
DIE LINKE:
Die Bürger*innen sind bereits stark in die Finanzierung der Energiewende einbezogen. Mit der EEG-Umlage finanzieren sie den Umbau genauso wie mit den Netzentgelten und weiteren Umlagen. Hier herrscht allerdings eine Schieflage, da sich die Industrie über ihre ausufernden Privilegien unverhältnismäßig wenig an der Finanzierung beteiligt. Das wollen wir ändern.
Daneben gibt es direkte Beteiligungen an Ökostromanlagen durch Bürger*innen, sei es einzeln privat oder über Genossenschaften. Auch über Mieterstrommodelle können – neben Vermietern –Bürger*innen an der Energiewende unmittelbarer finanziell profitieren. Nicht zuletzt beteiligen sich Kommunen an der Finanzierung solcher Anlagen. Wie betrachten ein solches Engagement von Kommunen und Stadtwerken ebenfalls als Bürgerfinanzierung.
All diese Formen unterstützen wir, u.a. weil sie akzeptanzstärkend sind und den bürgerschaftlichen Charakter der Energiewende stützen, den wir verteidigen. Gerade Kommunen, Stadtwerke und Bürgergenossenschaften sollten sich direkt an Ökostromanlagen beteiligen können. Darum fordern wir ein bundesweites Beteiligungsgesetz, welches die Möglichkeit solcher direkter Beteiligungen an Investitionen festschreibt. Darüber hinaus muss der Missbrauch der Ausnahmen für Bürgerenergien im Rahmen der neuen Ausschreibungen für die Förderhöhe von Windkraft und PV durch große Projektentwickler beendet werden. Wo Bürgerenergie drauf steht, muss auch Bürgerenergie drin sein. Ein Beteiligungsgesetz würde Crowdfunding genauso nutzen wie missbrauchsfeste Ausnahmeregeln für Bürgerenergien im Rahmen des EEG.
FDP:
Wir sehen hier Chancen insbesondere bei der Finanzierung des dringend notwendigen Netzausbaus. Im Bereich der Übertragungs- und der Verteilnetze gibt es einen erheblichen Investitionsbedarf. Die Elektrifizierung des Verkehrs erfordert zudem zusätzliche Netzkapazitäten und eine intelligente Netzinfrastruktur.
6.3: Erscheint Ihrer Partei Crowdfunding als sinnvoller Weg, die Bürger an regionalen Energieprojekten direkt monetär zu beteiligen?
CDU/CSU:
Siehe 6.1.
SPD:
Crowdfunding könnte einer von mehreren sinnvollen Wegen sein, der jedoch in Bezug auf seine rechtliche Tragfähigkeit für den Bereich der Daseinsvorsorge noch zu prüfen wäre.
BÜNDNIS’90/GRÜNE:
Wir sind davon überzeugt, dass Crowdfunding gerade bei der Energiewende sehr erfolgreich sein kann und wollen dies durch die rechtlichen Rahmenbedingungen unterstützen.
Dies gilt für Ausbau erneuerbarer Energien und ebenso für den Bereich Energieeffizienz bzw. Energiesparen.
DIE LINKE:
Es könnte sein, dass die Beteiligungsschwelle für Bürger*innen im Rahmen von Crowdfunding niedriger liegt als bei anderen Finanzierungformen.
Deshalb befürworten wir auch dieses Instrument.
FDP:
Crowdfunding ist aus unserer Sicht ein interessantes Finanzierungsinstrument. Allerdings zeigt das Ergebnis der Ausschreibungen für Windkraftleistungen durch den Bund, dass eben nicht echte Bürgergenossenschaften zum Zug kommen, sondern oftmals Projektierer, die die Regelungen umgehen.
Aus energiepolitischer Sicht ist für uns klar, dass der weitere Ausbau der Windkraft nur marktgetriebenen erfolgen kann, d.h. ohne Subventionen und EEG. Aktuell fehlt es in Deutschland nicht an Erzeugungskapazitäten im Bereich Erneuerbarer Energien, sondern an einer vernünftigen Marktintegration. Außerdem fehlen die technischen Voraussetzungen für einen weiteren Zubau, insbesondere mit Blick auf die Sicherstellung der Netzstabilität und Verfügbarkeit der Stromnetze im Übertragungs- und im Verteilnetz. Aus unserer Sicht können Investitionen in Netze sowie Anlagen des Netzmanagements eine Chance für auf Crowdfunding basierte Projekte biete
6.4: Wie beurteilt Ihre Partei die Regelung in Mecklenburg-Vorpommern, nach der bei neuen Windkraftanlagen 20% der Investitionssumme den Bürgern vor Ort zur finanziellen Beteiligung im Rahmen einer zu gründenden haftungsbeschränkten Gesellschaft angeboten werden müssen? Wäre das nicht ein Modell für den Bund?
CDU/CSU:
Siehe 6.1
SPD:
Ja, eine solche Regelung könnten wir uns auch auf Bundesebene vorstellen.
Die Rechtmäßigkeit, dass Investoren bei neuen Windkraftanlagen 20% der Investitionssumme den Bürgern vor Ort zur finanziellen Beteiligung im Rahmen einer zu gründenden haftungsbeschränkten Gesellschaft anbieten müssen, wird derzeit geprüft. Das Ergebnis erwarten wir in gut einem Jahr.
BÜNDNIS’90/GRÜNE:
Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Windparks ist essentiell für die regionale Wertschöpfung und die Akzeptanz vor Ort. Die Regelung in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Weg, dies anzureizen.
Doch auch bei den aktuellen EEG-Ausschreibungen haben sich Kooperationen von Unternehmen mit Bürgerinnen und Bürgern ergeben. In jedem Fall muss gesichert werden, dass der Windkraftausbau letztlich beflügelt wird.
DIE LINKE:
Obgleich die Erfahrungen mit dem konkreten Modell in Mecklenburg-Vorpommern zwiespältig sind, fordern wir – wie bereits oben angemerkt – ein bundesweites Beteiligungsgesetz. Es gilt, dieses intelligent auszugestalten, also aktivierend und missbrauchsfest. Ein bundesweites Gesetz hätte gerade auch im Rahmen einer wettbewerblichen Ermittlung von Förderhöhen den Vorteil, dass Investoren in allen Bundesländern gleiche Bedingungen hätten. Denn es kann nicht sein, dass vorgeschriebene weitergehende Beteiligungsmöglichkeiten von Bürger*innen in einem Bundesland den Investoren in eben diesem Land bei Ausschreibungsmodellen zum Nachteil gegenüber Investoren in anderen Bundesländern gereichen.
FDP:
Siehe 6.1.
7. Themenfeld: Digitaler Verbraucherschutz
7.1 Welche Maßnahmen plant Ihre Partei im Bereich des Digitalen Verbraucherschutzes?
CDU/CSU:
Wir wollen die Rechte der Verbraucher in der digitalen Welt stärken und werden digitale Instrumente für den Verbraucherschutz voranbringen. Das betrifft zum Beispiel digitale Verträge, die automatische Entschädigungszahlungen bei Zug- oder Flugverspätungen auslösen.
Im Zeitalter der Digitalisierung werden immer mehr Dienstleistungen über Internet- Plattformen verfügbar sein. Hier können und müssen Europa und Deutschland besser werden als bisher, denn die meisten dieser Plattformen haben ihren Sitz in den USA oder China. Wir wollen dazu beitragen, dass große neue Plattformen in Deutschland neu entstehen und weltweit erfolgreich sein können. Wir wollen sicherstellen, dass zwischen den Plattformen ein fairer und offener Wettbewerb zum Wohle des Verbrauchers möglich ist. Dazu gehört die Möglichkeit, seine persönlichen Daten zwischen unterschiedlichen Plattformen transferieren zu können.
Durch die Digitalisierung fallen in großem Maßstab Daten an, deren Verarbeitung zu mehr Wertschöpfung beitragen kann: Daten sind der Rohstoff der Zukunft. In dem durch die Datenschutzgrundverordnung eröffneten Rahmen werden wir ein Datengesetz erarbeiten. Dieses soll den generellen Zugang zu Daten für wirtschaftliche Zwecke ebenso regeln wie Befugnisse der Sicherheitsbehörden und berechtigte Datenschutzinteressen der Bürgerin- nen und Bürger.“
SPD:
Digitaler Verbraucherschutz ist ein breites Feld, auf dem noch zahlreiche Herausforderungen zu lösen sind. Die SPD möchte diese in den kommenden vier Jahren angehen.
Bürgerinnen und Bürger müssen Produkte und Dienstleistungen aus dem Internet sicher nutzen können. Das persönliche Profil aus Daten ermöglicht es, im Internethandel, Waren und Dienstleistungen an die Wünsche und Bedürfnisse einzelner Verbraucherinnen und Verbraucher anzupassen. Es lässt aber auch zu, dass sich etwa die Höhe der aufgerufenen Preise an Zahlungsfähigkeit, Alter, Wohnort oder anderen Faktoren ausrichtet. Unfaire individuelle Preisbildung als Folge der Profilbildung aus Nutzerdaten lehnen wir ab. Gegen einen solchen Missbrauch werden wir wirksame Regelungen treffen.
Smartphone-Apps nehmen eine immer wichtigere Rolle in vielen Bereichen des Lebens ein. Wir wollen, dass Nutzerinnen und Nutzer vor einem Download umfassend, klar und verständlich informiert werden. Sie sollen die Funktionen einer App zuverlässig einschätzen können. Zudem brauchen wir Regeln zur Updatefähigkeit digitaler Produkte.
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen wissen, wie lange Updates zur Verfügung stehen, bevor sie eine Investition tätigen.
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen die Kontrolle über ihre Daten haben. Dazu gehört auch, dass sie ihre Daten auf neue Geräte anderer Hersteller mitnehmen können. Art. 20 DS-GVO (Verordnung (EU) 2016/679) schafft dafür die Voraussetzungen. Es geht uns um Wahlfreiheit in neuen digitalen Märkten. Dafür brauchen wir Wettbewerb.
Auch gegenüber Vermittlungsplattformen (Sharing Economy) werden wir Verbraucherrechte stärken und beispielsweise für mehr Informationen für Nutzerinnen und Nutzer und bessere Absicherung gegen gravierende Risiken sorgen. Bei der kartellrechtlichen Bewertung der Plattformen sollen neben dem reinen Umsatz auch der Wert von Nutzerzahlen und personenbezogene Daten eine Rolle spielen, um Monopole zu verhindern und Pluralität der Anbieter sicherzustellen.
Die Produkt- und Herstellerhaftung werden wir so anpassen, dass auch Schäden aufgrund von Programmierfehlern oder unzureichenden Verschlüsselungen oder mangelnder IT-Sicherheit so geregelt sind, wie Schäden aufgrund von Produktionsfehlern.
Bei digitalen Finanztransaktionen brauchen wir die freie Wahl des Zahlungsdienstleisters und höchstmögliche Sicherheit und Datenschutz. Wir setzen uns für ein Recht auf anonymes bargeldloses Bezahlen unter Berücksichtigung der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen beispielsweise zum Jugendschutz und zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus ein.
Datenschutz ist ein wichtiger Bestandteil Digitalen Verbraucherschutzes. Natürlich wollen wir das wirtschaftliche Potential von Daten nutzen, denn Datenschutz und Big Data schließen sich nicht aus. Ziel unserer Datenpolitik ist es aber, das Recht auf Privatsphäre zu gewährleisten.
BÜNDNIS’90/GRÜNE:
Wir brauchen innovativen Datenschutz, höchste IT-Sicherheit und starke Aufsichtsstrukturen. VerbraucherInnen müssen Anbieter und Plattformen leicht wechseln können. Weiterverkauf und Ausleihe wollen wir auch für digitale Güter ermöglichen. Buchungs- und Vergleichsportale sollen echte Transparenz bieten, indem sie Informationen über Betreiber und Finanzierungsmodelle offenlegen.
DIE LINKE:
Mit der Erhebung, Speicherung und Weitergabe persönlicher Daten sowie ihrer automatisierten Zusammenführung zu Persönlichkeitsprofilen geht die Erfassung nahezu jeder Lebensäußerung der Menschen einher. Die Datenauswertung von Geolokalisationsdiensten ermöglicht zudem die Erstellung von umfassenden Bewegungsprofilen. Staatliche Sicherheitseinrichtungen und privatwirtschaftliche Konzerne machen sich dies zu nutzen und sammeln enorme Datenmengen über die Nutzerinnen und Nutzer des Internet.
Wie wollen die datenintensive und flächendeckende Überwachung durch Geheimdienste und Technologiekonzerne beenden. Wir wenden uns gegen jede Sperr- und Überwachungsinfrastruktur, denn das Netz soll ein freier gesellschaftlicher Diskursraum sein. Wir wehren uns gegen staatliche Kontroll- und Zensurzugriffe genauso wie gegen private. Netzsperren und Haftungsverschärfungen bei Verweisen/Links für Provider lehnen wir ab. Illegale Inhalte müssen schon jetzt sofort gelöscht werden.
Die Nutzerinnen und Nutzer des Netzes sollen über die Erhebung von personenbezogenen Daten umfassend informiert werden. Unternehmen, die gegen Datenschutzauflagen verstoßen, müssen konsequent sanktioniert werden. Dazu gehört eine Stärkung der Datenschutzbeauftragten. Wir wollen ein konsequentes Vorsorgeprinzip in allen Verbraucherbereichen. DIE LINKE wird den Ausbau der digitalen Infrastruktur so unterstützen, dass der Datenschutz und die persönliche Hoheit über die Daten gewährt bleiben. Wir stellen Innovationen und Digitalisierung in den Dienst des Öffentlichen. »Smart Cities« von links sind öffentlich, transparent, und für Alle zugänglich.
FDP:
Wir Freien Demokraten wollen den gesellschaftlichen Fortschritt mit Verbraucherschutz und Datensouveränität in Einklang bringen. Unser Ziel ist es, dass Innovation möglich bleibt, ohne ungewollt Privatsphäre zu opfern. Hierzu gehört, dass Bürgerinnen und Bürger Verfügungsgewalt über die Daten haben, die einen Bezug zu ihrer Person aufweisen. Niemand soll sie gegen deren Willen nutzen können („Opt-In“). Dazu braucht es Transparenz: Jeder muss wissen, wer, wann und warum personenbezogene Daten speichert und darauf zugreift. Es muss überprüfbar sein, ob sich die datenverarbeitenden Stellen an die rechtlichen Rahmenbedingungen halten. Dort aber, wo nicht-personenbezogene Daten in oder durch Maschinen erfasst und gespeichert werden, sollen nicht nur die Hersteller der Geräte und Dienstleister der Services ein Recht an der Nutzung der Daten haben, sondern auch die Nutzer der Maschinen selbst. Wir wollen ein Nutzungsrecht an diesen Daten schaffen, das alle Akteure in die Lage versetzt, die gewonnenen Daten für sich zu nutzen.
Anbieter von sogenanntem Over-the-top-content, wie WhatsApp oder Skype, sollen in gleichem Maße wie traditionelle Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden, Verbraucherrechte zu schützen. Dies umfasst unter anderem die Verpflichtung zur Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses.
In einem gemeinsamen Binnenmarkt darf es zudem keine Rolle spielen, von welchem Ort aus Verbraucher auf Internetseiten zugreifen, um beispielsweise ein Hotel für den Urlaub zu buchen oder in einem Online-Shop einzukaufen. Durch ungerechtfertigte Zugangssperren werden Barrieren im digitalen Binnenmarkt errichtet.