Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Änderung, wonach die Finanzierung von Unternehmen, die mit Plattformen gesellschaftsrechtlich oder durch Personalunion verbunden sind, nicht mehr nach § 2a VermAnlG zulässig sein sollte, können wir in ihrer Motivation nach nachvollziehen, sehen im Ergebnis aber keinen Bedarf für eine Neuregelung. Die vorgeschlagene Neuregelung könnte sich in einigen Fällen sogar negativ auf den Anlegerschutz auswirken.
Solche etwaigen Interessenkonflikte sind bereits nach bestehender Gesetzeslage vollständig transparent zu machen.
Die Plattform ist als Vermittler gesetzlich verpflichtet, mögliche Interessenkonflikte gegenüber den Anlegern offenzulegen (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), § 13 Abs. 5 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)). Dies gilt unabhängig davon, ob die Plattform eine Erlaubnis nach Kreditwesengesetz (KWG) oder nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) aufweist.
Dies umfasst (selbstverständlich) auch eine etwaige Verbundenheit von Plattform und Emittent durch Gesellschaftsrecht oder Personalidentität.
Anleger können also bereits jetzt auf informierter Grundlage entscheiden, ob sie entsprechende Projekte finanzieren möchten. Der Plattform steht es umgekehrt frei, bei einer transparenten Verbundenheit mit Projektinhabern durch andere Mittel sicherzustellen und zu dokumentieren, dass eine qualitativ hochwertige Projektauswahl stattfindet.
Gerade bei den Crowdfunding-Plattformen, die Investitionen in Erneuerbare Energien vermitteln, ist dies häufig zu finden. Hier sind die Plattformen nicht nur Vermittler der Energie-Projekte, sondern setzen diese auch vor Ort um um einen nachhaltigen Betrieb sicherzustellen. Hier entsteht also kein Interessenskonflikt im Gegenteil, die Plattformen handeln im Sinne der Anleger. Maßnahmen zur Projektauswahl umfassen insbesondere Emittenten-Ratings und die in der derzeitigen Praxis gängige zusätzliche Begutachtung von verbundenen Projekten durch unabhängige Gutachter.
Eine Neuregelung ist daher aus unserer Sicht nicht angezeigt. Die vorgeschlagene Neuregelung würde einen Eigenbetrieb der Energie-Projekte ausschließen, was sich negativ auf die Projektqualität im Betrieb und damit den Anlegerschutz auswirken könnte.
Peter Walburg, Greenvesting
Wenn wir mit den Investoren im ‚selben Boot’ sind, ist das ein gutes Zeichen für die Investoren. Denn es zeigt, dass wir selbst vom fraglichen Projekt überzeugt sind. Und selbstverständlich wollen wir kein Geld verlieren. Greenvesting hat in den letzten 12 Jahren mehr als 160 Projekte mit einem Volumen von mehr als 200 Millionen Euro erfolgreich realisiert. Wir haben eine große und fundierte Erfahrung in der Planung, Auswahl sowie kaufmännischen und technischen Betreuung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Eine signifikante Anzahl der projektbezogenen Darlehen ist bereits an unsere ´GreenVestierer´ zurück gezahlt worden. Wir kommen stets unseren Zins- und Tilgungsverpflichtungen pünktlich nach und das alles bei einer deutlich über Sparerniveau liegenden Rendite bei überschaubarem Risiko.“
Markus Schwaninger, ecoligo
Bei ecoligo kommt dem Anlegerschutz und der Aufklärung hinsichtlich Risiken eine besondere Bedeutung zu. Mit jahrelanger Erfahrung im Bereich der Solarenergie und Entwicklungszusammenarbeit wählen wir unsere Projekte nicht nur sorgfältig aus, sondern betreuen diese auch nach der Finanzierung im Betrieb um deren Qualität sicherzustellen. Einen nachhaltigen Betrieb sicherzustellen halten wir gerade in Entwicklungsländern für wichtig, wo unsere Projekte durchgeführt werden. Unsere Interessen sind damit vollständig gleichgerichtet mit unseren Anlegern. Zudem werden die Projekte extern durch die Allianz Climate Solutions geprüft und den Anlegern ein Projektfazit zur Verfügung gestellt. Durch den Fokus auf Solarprojekte in Afrika tragen wir dazu bei, private Investitionen in die Infrastruktur in Afrika zu fördern, ganz im Sinne der G20-Initiative „Compact with Africa“ und des „Marshallplans mit Afrika“ der Bundesregierung.
Andreas Mankel, fairzinsung
Als ich nach der Finanzkrise 2007 mit 7×7 anfing, nachhaltige Kapitalanlagen anzubieten, wollte ich zwei Dinge erreichen: erstens aktiv zur Energiewende beitragen und zweitens den Bürgern und Bürgerinnen eine alternative Geldanlage anbieten, die auch in Krisenzeiten Bestand hätte und ihren Wert nicht verlieren würde. Kurz: einen fair verzinsten Geldwert-Sachwert-Tausch zu ermöglichen, der gleichzeitig Sinn stiftet. Das kann ich nur dann sicherstellen, wenn ich die volle Wertschöpfungskette abdecke und nicht nur externe Finanzprodukte vermittle. Die Vorteile liegen auf der Hand: Kosten werden vermieden, Erträge verschiedener Arbeitsschritte kombiniert, Arbeitsschritte können geteilt und Dienstleistungen wie Kontoführungskosten gespart werden. So greifen Projektieren, Finanzieren und Realisieren ideal ineinander, um insgesamt mehr Geld zu verdienen und den Anlegern angenehme Zinsen zahlen zu können. Wer genau hinschaut, kann schnell erkennen, dass solch eine Struktur tatsächlich notwendig und sinnvoll ist. Denn: Nur gemeinsam kann die Energiewende gelingen.