Diese Reporting Guidelines gelten für alle Finanzierungsrunden, die nach dem 1.1.2017 begonnen haben.

1 – Einleitung

Der Bundesverband Crowdfunding e.V. setzt sich dafür ein, dass in der deutschen Crowdfunding Industrie höchste professionelle und ethische Standards eingehalten werden. Professionelles und ethisches Verhalten ist fundamental für den Erfolg der Crowdfunding Industrie. Die Marktteilnehmer sind auf ein vertrauensvolles Umfeld angewiesen. Investoren, kapitalsuchende Unternehmen sowie alle anderen Marktteilnehmer dürfen von den Mitgliedern des Bundesverbandes Crowdfunding e.V. erwarten, dass diese sich in hohem Maße professionell, transparent und ethisch verhalten. Darüber hinaus ist es im besten Interesse der Mitgliedsunternehmen, die Entwicklung von Vertrauen in Crowdfunding in der Öffentlichkeit durch entsprechende Verhaltensweisen zu unterstützen.

Vor diesem Hintergrund hat der Bundesverband Crowdfunding e.V. die folgenden Reporting Guidelines entwickelt. Die Grundsätze sind so konzipiert, dass sie für alle Unternehmen und Projekte anwendbar sind, die auf einer Mitgliedsplattform des Bundesverbandes Crowdfunding e.V. Kapital eingesammelt haben.

Die Mitglieder des Bundesverbands Crowdfunding e.V. sind sich einig, dass die in diesen Reporting Guidelines formulierten Grundsätze für Investoren und Spender von Bedeutung sind. Die Reporting Guidelines beinhalten Empfehlungen für ein professionelles und transparentes Reporting an Investoren und Spender durch die kapitalsuchenden Unternehmen bzw. Projekte. Die Mitglieder des Bundesverbands Crowdfunding e.V. empfehlen den kapitalsuchenden Unternehmen bzw. Projekten auf ihrer Plattform die Einhaltung der Reporting-Guidelines.

Das Dokument beinhaltet zwei Ebenen von Guidelines

  • Anforderungen, die angewendet werden müssen, damit sich ein kapitalsuchendes Unternehmen bzw. Projekt auf die Einhaltung der Reporting-Guidelines berufen kann.
  • Empfehlungen, deren Anwendung im Ermessen der kapitalsuchenden Unternehmen bzw. Projekte liegt.

Ein wesentlicher Faktor, der beim Reporting an Investoren zu berücksichtigen ist, sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die ein Unternehmen oder Projekt zu erfüllen hat.

Üblicherweise enthält Investoren-Reporting vertrauliche Daten, deren Schutz auch im Interesse der einzelnen Investoren liegt, die in der Regel einer Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegen. Jedes Unternehmen bzw. Projekt muss für sich bewerten und entscheiden, welches Niveau an Offenlegung gegenüber den eigenen Investoren zu verantworten ist.

2 – Finanzbuchhaltung

Inhalt und Umfang von Buchhaltung sind gesetzlich vorgegeben und daher nicht im Fokus der Reporting Guidelines. Die Reporting Guidelines verfolgen das Ziel, Informationen und Daten aus der Finanzbuchhaltung zu ergänzen bzw. eine Darstellungsform zu entwickeln, die es Investoren ermöglicht, sich ein transparentes und umfassendes Bild vom Entwicklungsstadium eines Unternehmens oder Projektes in Verbindung mit einer durchgeführten Finanzierung zu machen.

3 – Investoren Reporting

A: Generelle Überlegungen

Beim Reporting an ihre Investoren sollten Unternehmen bzw. Projekte die folgenden Prinzipien beachten:

  • Relevanz. Die zur Verfügung gestellte Information erlaubt es den Investoren, die Entwicklung ihrer Investition zu verfolgen.
  • Transparenz. Die Entwicklung des Investitionsvorhabens sollte in allen relevanten Aspekten transparent dargestellt sein.
  • Die den Investoren zur Verfügung gestellten Informationen sollten im Zeitverlauf konsistent sein.
  • Pünktlichkeit: Die den Investoren zur Verfügung gestellten Informationen sollten regelmäßig oder erwartbar sein – die Zeiträume des Reportings sollten klar für den Investor erkennbar sein.

B: Timing

Anforderung:

Das Investoren-Reporting erfolgt halbjährlich, spätestens 60 Kalendertage nach Halbjahresende bzw. 90 Kalendertage nach Jahresende. Sehen die Investment-Verträge zwischen den kapitalsuchenden Unternehmen / Projekten und ihren Investoren zusätzliche Termine oder kürzere Zeiträume vor, ist es erforderlich, dass diese eingehalten werden. Ob die Unterlagen (Jahresabschluss, Investoren-Reporting) einer Prüfung unterzogen werden müssen, unterliegt den gesetzlichen Erfordernissen bzw. vertraglichen Regelungen zwischen Unternehmen / Projekten und Investoren.

Spezielle Anforderungen für Immobilienfinanzierungen

Das Investoren Reporting erfolgt alle 6 Monate nach erfolgreichem Abschluss des Crowdfunding.

Empfehlung:

Das Investoren-Reporting erfolgt quartalsweise, spätestens 30 Tage nach Quartalsende bzw. 60 Tage nach Jahresende. Das Reporting enthält angemessene Details für das jeweilige Geschäftsmodell (Start-up / Immobilien / KMU / Erneuerbare Energie Projekte/ etc.).

Spezielle Empfehlung für Immobilienfinanzierungen

Das Investoren Reporting erfolgt alle 3 Monate nach erfolgreichem Abschluss des Crowdfunding.

 

C: Bestandteile des Reportings

(1) Zusammenfassung

Anforderung:

  • Name, Rechtsform und Sitz des Unternehmens / Projektes
  • Datum, wann das Crowdfunding durchgeführt wurde – Zeitraum zwischen Beginn des Fundings und Ende des Fundings
  • Region, in der das Unternehmen tätig ist
  • Anteil bzw. virtueller Anteil der Crowdinvestoren am Unternehmen
  • Höhe der Crowdfinanzierung
  • Rückflüsse an Investoren insgesamt und für die Berichtsperiode
Spezielle Anforderungen für Energieprojekte
  • Berechnungen zum Energieertrag/Energieeffizienz
Spezielle Anforderungen für Unternehmensfinanzierungen:
  • Branche
  • Unternehmensentwicklungsstadium zum Zeitpunkt des Crowdfunding
  • Unternehmensbewertung zum Zeitpunkt der Crowdfinanzierung
  • Bewertungsgrundlage
Spezielle Anforderungen für Filmfinanzierungen
  • Produzent
  • Art des Films
  • Darstellung der Rückführungsstruktur („woran ist man beteiligt“, z.B. „am Kinoticket“; in Höhe von „€ 1,00 pro verkauftem Ticket“)
Spezielle Anforderungen für Immobilienfinanzierung
  • Projektart (Neubau, Revitalisierung, Refinanzierung, etc.)
  • Projektstadium zum Zeitpunkt des Crowdfunding
  • Projektfinanzierungsstruktur und Höhe der Crowdfinanzierung
  • Generelle Informationen zum Projektentwickler
    • Geschäftsadresse des Projektentwicklers
    • Informationen zur Geschäftsführung
    • Kurzbeschreibung des Projektentwicklers

 

(2) Generelle Unternehmensinformation

Anforderung:

  • Geschäftsadresse des Unternehmens
  • Informationen zur Geschäftsführung
  • Kurzbeschreibung des Unternehmens

Empfehlung:

  • Kurzbeschreibung des geplanten Investitionsvorhabens

(3) Finanzreporting

Anforderung:

  • Jahresabschluss inklusive Bilanz, G&V und ggfs. Anhang
Spezielle Anforderung für Immobilienfinanzierungen
Für Immoblienfinanzierung kann auf BWA und Jahresabschluss verzichtet werden, wenn diese auf Grund des Projektfinanzierungs-Charakters nicht zur Einschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung des Crowdinvestment relevant sind.

Empfehlung:

  • G&V zum Reportingstichtag (z.B. in Form der BWA)
  • Cashflow zum Reportingstichtag
  • Soll-Ist-Vergleich zum Reportingstichtag, Erläuterungen von Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Zahlen
  • Hochrechnung zum Jahresende
  • Historische Kennzahlen (Umsatz, Ergebnis, sowie weitere relevante Kennzahlen)
Spezielle Empfehlungen für Filmfinanzierungen
  • Datum Auswertungsstart (z.B. „Kinostart“)
  • bisheriges Besucherergebnis (z.B. „zahlende Kinobesucher im Reporting Zeitraum“), aktueller Auswertungsstand (z.B. „Film läuft noch in wie vielen Kinos“; „Zuschauerentwicklung der letzten Wochen“; „Ausblick“)
  • Soll/Ist-Vergleich; Einschätzung des wirtschaftlichen Ergebnisses der Auswertung (insgesamt) und voraussichtlicher Abschluss der Verwertung und Zeitpunkt der dann zu legenden Schlussabrechnung („spätestens sechs Monate nachdem der Film aus den Kinos ist“); nächste Auszahlung und steuerliche Auswirkung

(4) Besondere Ereignisse

Anforderung:

  • Kurzbeschreibung wesentlicher Erfolge im Berichtszeitraum
  • Kurzbeschreibung wesentlicher Herausforderungen im Berichtszeitraum
  • Kurzbeschreibung außerordentlicher Ereignisse im Berichtszeitraum

Empfehlung:

Spezielle Empfehlungen für Unternehmensfinanzierungen
  • Erläuterung, falls es Änderungen der Unternehmensbewertung gab
  • Nennung wichtiger Investoren / Co-Investoren außerhalb des Crowdfundings / Captable
  • Exitplanung (falls relevant)
  • Veräußerungsbeschränkungen (falls relevant, z.B. lock-up Perioden)
  • Verwässerungsquote bei Folgefinanzierungen
  • Änderungen im Management-Team
Spezielle Empfehlungen für Immobilienfinanzierungen
  • Aktuelles Projektstadium (Baufortschritt, Vertriebsstand, etc.)
  • Kurzbeschreibung wesentlicher Erfolge im Berichtszeitraum
  • Kurzbeschreibung wesentlicher Herausforderungen im Berichtszeitraum
  • Kurzbeschreibung außerordentlicher Ereignisse im Berichtszeitraum
  • Erläuterung, falls es Änderungen im Projektplan gab