Bundestagswahl 2021 – Wie stehen die Parteien zu Crowdfunding?

Am 26. September 2021 wählen die Menschen in Deutschland einen neuen Bundestag. Vor 8 Jahren war Crowdfunding im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU verankert, in der Folge wurde 2015 das Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen und der Bundesverband Crowdfunding eV gegründet. 2017 stand Crowdfunding nicht explizit im Koalitionsvertrag, aber dafür wurden mit dem Read more…

#femalefintech – „Mädels, auf geht’s, die Finanzwelt braucht euch!“

Dieser Blogbeitrag ist Teil unserer #femalefintech-Initiative, die Frauen in der Fintech-Szene vorstellt. Noch immer arbeiten zu wenige Frauen im Finanzbereich. Dabei gibt es in der Branche eine Vielzahl extrem spannender Jobs – beispielsweise in der FinTech-Szene. Darüber ließe sich möglicherweise auch die Zahl der Investorinnen erhöhen, die mit ihrem Geld Read more…

Crowdfunding-Regionaltreffen im Oktober 2021 zum Thema „Plattform Re-branding“

Am 7. Oktober 2021 um 18 Uhr findet das nächste Crowdfunding-Regionaltreffen bei der Rechtsanwaltskanzlei GSK Stockmann in Frankfurt am Main statt. Aufgrund der Corona-Pandemie findet das Regionaltreffen als virtuelles Treffen statt. Diskussionsthema wird dieses Mal das Re-Branding von Plattformen sein. Drei Plattformen bzw. Mitglieder haben sich dieses Jahr umbenannt – Read more…

Brasilianisch-Deutscher Fintech-Empfang

Am 7. September (Brasilianischer Unabhängigkeitstag) 2021 um 19 Uhr hat der Brasilianisch-Deutsche Fintech-Empfang in Frankfurt am Main stattgefunden. Unsere Forscherin, Tamara Ferreira Schmidt, lud die Mitglieder zum Abendessen ins Rodizio Grill Restaurant ein, um zusammen einen Klassiker der Brasilianischen Küche zu genießen. Vielen Dank an alle Teilnehmer:innen von aescuvest, bettervest, ecozins, Read more…

Gutachten zum Haftungsrecht für Emittenten im Kontext des European Crowdfunding Service Provider Regimers

Der Bundesverband Crowdfunding e.V. hat ein Rechtsgutachten von der Kanzlei GSK Stockmann erstellen lassen, um zu klären, ob Emittenten, die außerhalb von Deutschland ihren Sitz haben, und über eine im Ausland lizensierte Plattformen, die innerhalb des European Crowdfunding Service Provider Regimes Wertpapiere oder Kredite vermittelt, und die sich an Anleger:innen in Deutschland wenden, dem deutschen Haftungsrecht nach dem SchwarmfinanzierungsbegleitG unterliegen. (mehr …)