Die Kanzlei GSK+Stockmann wurde vom Vorstand des Verbands beauftragt, jeden Monat für die Mitglieder ein Legal Monitoring zu erstellen.
Das Legal Monitoring wird in der ersten Woche eines neuen Monats in einem Call mit den Mitgliedern besprochen.
Die Themen bis Juni 2020 waren:
- Aufsichtsrecht
- Für §§ 34f bzw. 34h GewO regulierten Crowdfunding-Unternehmen werden zunächst vor allem die ab dem 1. August 2020 geltenden Anforderungen der novellierten FinVermV relevant werden.
- 1. Gesetz zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin (Finanzanlagenvermittler-Aufsichtsübertragungsgesetz – FinAnlVÜG)
- Darüber hinaus sind vor allem die erwartete Übertragung der Aufsicht auf die BaFin, die kommende Europäische Crowdfunding-Verordnung sowie die Anforderungen im Zusammenhang mit Sustainable Finance hervorzuheben.
- 2. Europäische Crowdfunding-Verordnung in Arbeit (ECSP-VO) – 2018/0048/COD
- 3. Novellierung der Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV)
- Weiterhin werden die Anforderungen aus der MiFID II durch die BaFin und ESMA laufend weiter konkretisiert, die BaFin hat den Anwendungsbereich der PRIIPs-VO näher ausgeführt und seit Jahresbeginn ist das Kryptoverwahrgeschäft reguliert.
- 4. Neuerungen in der BaFin- und ESMA Aufsichtspraxis zu MiFID II
- a) ESMA Gemeinsame Aufsichtsmaßnahme
- b) ESMA Final Paper Technical Advise
- c) MaComp
- 5. Prospektrecht und Kurzinformationsblätter
- a) PRIIPS-VO
- b) Wertpapierprospektrecht
- c) Vermögensanlagen und geschlossene Publikumsfonds
- 6. Sustainable Finance (ESG)
- a) Offenlegungs-Verordnung
- b) Konsultationspapier der ESAs zur Konkretisierung der Offenlegungs-VO
- c) EU Taxonomie-Verordnung
- d) Anpassung der MiFID-Richtlinie (Product Governance)
- 7. Digitalisierung und Kryptoassets
- a) BaFin Veröffentlichungen
- b) Weitere aktuelle Diskussionen und Veröffentlichungen
- c) Weitere aktuelle Veröffentlichungen zu FinTech-Fragen
- 4. Neuerungen in der BaFin- und ESMA Aufsichtspraxis zu MiFID II
- Schließlich sind die laufenden Verlautbarungen und Neuerungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie zu beachten.
II. Gesellschaftsrecht
- Zuletzt sind die Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) umgesetzt und der Corporate Governance Kodex aktualisiert worden.
- 1. Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
- 2. Corporate Governance Kodex
- 3. Richtlinie über Hinweisgeber
- 4. Stimmrechtsmitteilungsverordnung
- Ferner sind Neuerungen zu dem Umgang mit Hinweisgebern (Whistleblowern) und Änderungen der Stimmrechtsmitteilungsverordnung zur Einführung einer zwingenden elektronischen Übermittlung von Stimmrechtsmitteilungen zu erwarten.
III. Verbraucherschutzrecht
- In verbraucherschutzrechtlicher Hinsicht haben sich die Gerichte zuletzt insbesondere mit den Anforderungen an einen Qualifizierten Nachrang, der Haftungsfolge aus einer fehlerhaften Anlageberatung, Anforderungen an Werbung, Verbraucherinformationen und Cookies beschäftigt. Als gesetzliche Neuregelung ist die Online-Plattformverordnung zu nennen.
- 1. Gesetzliche Entwicklungen
- a) Online-Plattformverordnung (EU) 2019/1150
- 2. Besondere Urteile und Entscheidungen
- a) Qualifizierte Nachrangklausel (BGH Urteil vom 01.10.2019 – VI ZR 156/18)
- b) Qualifikation als Beratungsvertrag und Umfang der Haftungsfolgen bei Folgeinvestitionen (BGH Urteil vom 21.11.2019 – III ZR 244/18)
- c) Anforderungen an Werbevideos (LG Hamburg, Urteil vom 28.11.2019 – 312 O 279/18)
- d) Kaskadenverweisung in der Widerrufsbelehrung bei Verbraucherkre- ditverträgen (EuGH, Urteil vom 26.03.2020 – C-66/19 und BGH, Be- schluss vom 31.03.2020 – XI ZR 198/19 und Beschluss vom 31.03.2020 – XI ZR 581/18)
- e) Cookies (BGH, Urteil vom 28. Mai 2020 – I ZR 7/16)
- 1. Gesetzliche Entwicklungen
IV. Steuerrecht
- Ab dem 1. Januar 2021 könnten Crowdfunding-Unternehmen als sog. Internet- Dienstleistungsplattform zu einer Quellenbesteuerung verpflichtet werden. Hierauf sollten sie sich rechtzeitig einstellen und die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen treffen.
- 1. Quellensteuerabführung durch Internet-Dienstleistungsplattformen
Für FinTech-Unternehmen, Crowdfunding-Plattformen oder Firmen, die in diesem Feld als Beratung tätig sind, hat der Vorstand es ermöglicht, dass das erste Legal-Monitoring zur Ansicht zur Verfügung gestellt sind.
Wenn Sie Interesse an dem Legal Monitoring haben, dann kontaktieren sie uns und erläutern Sie bitte, in welchem Themenfeld Sie tätig sind und ob Sie Interesse an einer Mitgliedschaft im Verband haben.