Der Bundesverband Crowdfunding e. V. begrüßt die vom Deutschen Bundestag beschlossenen Änderungen an den rechtlichen Rahmenbedingungen für Schwarmfinanzierungen von Vermögensanlagen und Wertpapieren.
Die Crowdfunding-Branche kann sich jetzt darauf konzentrieren, am Standort Deutschland weiterhin stark zu wachsen und den Anlegern attraktive Investitionsmöglichkeiten zu bieten. Der Bundestag hat dafür die richtigen Weichen gestellt.“,
so Jamal El Mallouki, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Crowdfunding e. V.
Die Branche begrüßt die folgenden Änderungen:
- Die Ausweitung der Schwarmfinanzierungsausnahme auf Genussrechte sorgt für mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei den Schwarmfinanzierungen.
- Die Erhöhung der Prospektpflichtgrenze auf 6 Millionen Euro entspricht den Forderungen des Verbandes im Rahmen der Evaluierung und wird für größere Finanzierungsrunden sorgen.
- Ebenso wird begrüßt, dass die Schwelle der Prospektpflicht sich in Zukunft auf einen Zeitraum von 12 Monaten bezieht.
- Die Erhöhung der Einzelanlagenschwelle von 10.000 Euro pro Investor auf 25.000 Euro ermöglicht es, dass Investoren auch größere Einzelinvestments vornehmen.
- Die Klarstellung, dass nicht emittierte oder bereits zurückgezahlte Vermögensanlagen nicht auf die Berechnung der Schwelle angerechnet werden, wird ebenfalls begrüßt, denn hier muss die BaFin Ihre Verwaltungspraxis der Intention des Gesetzgebers anpassen.
- Die Möglichkeit von Investoren, über eine GmbH & Co KG über die Einzelanlagenschwelle hinaus zu investieren, ist ebenfalls im Interesse der Anleger.
Zugleich aber sieht sich die Branche enttäuscht, in der Schwarmfinanzierungsausnahme weiterhin keine angemessene Beteiligungsform für GmbH-Beteiligungen berücksichtigt wurde. Diese sind weiterhin prospektpflichtig, womit Startups und Wachstumsunternehmen nicht von den beschlossenen Änderungen profitieren werden.
Einerseits wird in der Politik von vielen Seiten mehr privates Engagement bei der Förderung von Innovationen gefordert. Auf der anderen Seite wird genau das ohne eine nachvollziehbare Begründung und ausgerechnet bei der Rechtsform der GmbH unterbunden. Das ist ein Nachteil für die Unternehmensfinanzierung in Deutschland.“,
so Tamo Zwinge, Vorstandsmitglied zuständig für Regulierung.
Der Verband befürchtet, dass Deutschland im Vergleich mit internationalen Entwicklungen in Marktsegment der Unternehmensfinanzierung nicht aufschließen kann an die Nachbarländer, in denen Eigenkapitalfinanzierungen mittels Crowdfunding möglich ist.