Der Bundesverband Crowdfunding e. V. wird auf dem InnoFinance Summit am 26. März 2019 in Erfurt den Regulierungsdialog durchführen. Der InnoFinance Summit ist einer der größten Branchenkongresse der Crowdfunding-Branche in Europa, mit mehr als 250 Anmeldungen und über 60 Vortragenden. Dies ist bereits der zweite Kongress, den der Bundesverband Crowdfunding e. V. durchführt. Nach der CrowdCon 2018 unter Schirmherrschaft des Hessischen Wirtschaftsministeriums ist der Bundesverband einer der Veranstalter des InnoFinance Summits, welches unter der Schirmherrschaft des Thüringer Wirtschaftsministeriums stattfindet.
„Die Konferenz kommt zur richtigen Zeit – auf Bundesebene stehen mit der Evaluierung der Schwarmfinanzierungsausnahme und auf europäischer Ebene mit der Verabschiedung des European Crowdfunding Service Provider Regime wichtige Entscheidungen auf der politischen Agenda“, so Uli Fricke, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes Crowdfunding e. V.
Insgesamt beurteilt die Branche die Vorschläge der Bundesregierung positiv. Die Ausweitung der Schwarmfinanzierungsausnahme auf Genussrechte sowie die Erhöhung der Prospektpflichtsgrenze auf 6 Millionen Euro entspricht den Forderungen des Verbandes im Rahmen der Evaluation.
Ebenso ist die Klarstellung seitens des Gesetzgebers willkommen, dass nicht emittierte oder bereits zurückgezahlte Vermögensanlagen nicht auf die Berechnung der Schwelle angerechnet werden. Hier wich die Verwaltungspraxis der BaFin klar von den Intentionen des Gesetzgebers ab.
„Der Crowdfunding Markt wächst. Durch die Empfehlungen der Bundesregierungen kann dieses Wachstum noch verstärkt werden“, so Jamal El Mallouki, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Crowdfunding e. V.
Dennoch kritisiert der Verband der Crowdfunding-Branche, dass ein wichtiger Schritt in Bezug auf die Förderung von Unternehmensfinanzierung nicht unternommen worden ist. Um den Anlegerschutz und die Ausgangslage von Startups und Wachstumsunternehmen in Deutschland jedoch signifikant zu verbessern, muss die Schwarmfinanzierungsausnahme auf GmbH-Anteile ausgeweitet werden. Dies forderte der Verband seit dem Kleinanlegerschutzgesetz im Jahr 2015. Das Ziel der Stärkung von Risikokapital und Verbesserung der Finanzierung von Startups ist auch im aktuellen Koalitionsvertrag enthalten.
„GmbH-Anteile bieten den Anlegern starke, nicht vertraglich abdingbare, Rechte – wie z.B. ein Stimmrecht bei Gesellschafterbeschlüssen und Informationsrechte“, so Tamo Zwinge, Vorstandsmitglied zuständig für Regulierung. „Ohne diese Beteiligungsform können Anleger nicht auf Augenhöhe mit Business Angel und VC Investoren investieren, so Zwinge weiter.
Der Bundesverband Crowdfunding wird diese Forderungen am 26. März 2019 mit Vertretern von Unternehmen, Politik und Investoren diskutieren und diese ebenfalls bei der Anhörung im Deutschen Bundestag am 8. April 2019 einbringen.