Zum Regierungsentwurf anlässlich der Wertpapierprospektverordnung der Europäischen Kommission erklärt der Bundesverband Crowdfunding e. V.:
Der Bundesverband Crowdfunding e. V. begrüßt den Vorschlag der Bundesregierung, den Schwellenwert für die Erstellung eines Wertpapierprospektes auf 8 Mio. Euro festzulegen. Der Verband hatte die Anhebung der Schwellengrenze auf 8 Mio. Euro im Rahmen der Verbändeanhörung auch gefordert.
Allein mit der Anhebung des Schwellenwerts wird das Ziel kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang zum Kapitalmarkt zu erleichtern jedoch nicht erreicht.
Die EU-Prospektverordnung erhöht die Prospektfreiheitsgrenze bei Eigenkapital-Emissionen von Aktiengesellschaften, nicht jedoch von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Dies liegt daran, dass die EU-Prospektverordnung an den „Wertpapier-Begriff“ anknüpft. In Deutschland sind jedoch vor allem Aktien Wertpapiere, nicht jedoch GmbH-Anteile, die zu den Vermögensanlagen gehören.
Wenn die Prospektfreiheitsgrenze, wie derzeit geplant, nicht auch für GmbHs angehoben wird, so werden zukünftig Aktien bis 8 Mio. Euro prospektfrei angeboten werden können, GmbH-Anteile jedoch nur bis 100.000 Euro.
In Deutschland wird der ganz überwiegende Teil der KMUs jedoch in der Rechtsform der GmbH geführt.
Aktiengesellschaften werden hingegen typischerweise von größeren Unternehmen betrieben.
„Eine solche Ungleichbehandlung von Aktiengesellschaften und GmbHs würde nicht zu einer Förderung von Mittelstand und Startups führen. Dies muss, wenn man Mittelstand und Startups fördern möchte, dringend angepasst werden.“,
so Tamo Zwinge, Vorstandsmitglied zuständig für die Regulierung.
Der Verband fordert daher:
Dies würde nur eine minimale redaktionelle Anpassung des Vermögensanlagengesetzes erfordern. Mit dieser minimalen redaktionellen Anpassung hätten GmbHs die Möglichkeit im Rahmen der bereits bestehenden Schwarmfinanzierungsausnahme des Vermögensanlagengesetzes GmbH-Anteile bis zu 2,5 Mio. Euro prospektfrei anzubieten. Dies würde zwar immer noch eine Schlechterstellung der GmbHs gegenüber den Aktiengesellschaften bedeuten, denn Aktiengesellschaften könnten mit 8 Mio. Euro weiterhin deutlich mehr prospektfrei emittieren. Jedoch würde die Privilegierung der Aktiengesellschaften zumindest nicht mehr das 80-fache der GmbHs betragen sondern nur noch das 3,2-fache.