- Kleinanlegerschutzgesetz sorgt für mehr Verbraucherschutz und Transparenz
- Restriktionen bei Finanzierungsinstrumenten und Finanzierungssumme schränken Plattformen ein
- Bundesverband Crowdfunding setzt sich für konsequente Weiterentwicklung des derzeitigen rechtlichen Rahmens ein
Berlin, 07. Juli 2016 – Am 10. Juli 2015 trat das Kleinanlegerschutzgesetz (KASG) in Kraft. Die Intention des Gesetzgebers war damals, Anleger nach mehreren großen Insolvenzen am Grauen Kapitalmarkt vor zweifelhaften Angeboten von Vermögensanlagen besser zu schützen. Seitdem greifen die Regelungen auch in den gesamten Bereich Crowdfunding ein. Ein Jahr nach dem Start zieht der Bundesverband Crowdfunding (BVCF) e.V. eine positive Bilanz: „Das Kleinanlegerschutzgesetz hat am Grauen Markt für mehr Transparenz gesorgt. Damit hat das Gesetz eine wesentliche Vorgabe erfüllt und stärkt den Verbraucherschutz“, so Jamal El Mallouki, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Crowdfunding e.V.
Doch so positiv das grundsätzliche Fazit auch ausfällt, im Detail offenbaren sich Schwächen. Für die Weiterentwicklung der Crowdfunding-Branche erweist sich der neu geschaffene Rechtsrahmen in der praktischen Anwendung als zu restriktiv: „Die Beschränkung der Crowdfunding-Ausnahme im Kleinanlegerschutzgesetz auf das Partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen und sonstige Vermögensanlagen ist langfristig nicht sinnvoll. Viele Plattformen wollen ihren Nutzern auch die Verwendung anderer Mezzanin- und Eigenkapital-Instrumente ermöglichen, ohne dass dadurch hohe Kosten entstehen. Hier sollte zügig nachgearbeitet werden“, erklärt El Mallouki.
Auch die Obergrenze von 10.000 Euro für Investitionen in Projekte der Schwarmfinanzierung sieht der Verband kritisch. Diese Deckelung sei nicht im Interesse der Kleinanleger. „Wir wollen, dass auch Investoren mit größeren Finanzierungssummen die Plattformen nutzen können. So wie es in anderen Ländern längst üblich ist“, erläutert der Vorstandsvorsitzende.
Trotz dieser Einschränkungen ist der Crowdfunding-Markt in Deutschland weiter auf Wachstumskurs. Zwar setzte in Folge der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen eine Phase der Konsolidierung ein, in der vor allem viele kleinere Plattformen aus dem Wettbewerb gegangen sind. Zugleich sind jedoch zahlreiche neue Plattformen, vor allem im Energie- und Immobilienbereich, in den Markt eingetreten.
Aktuelle Zahlen zur Entwicklung der deutschen Crowdfunding-Branche werden in diesem September in einer Studie veröffentlicht, die der Bundesverband Crowdfunding e.V. gemeinsam mit der University of Cambridge und KPMG durchführt.